Bund Naturschutz nennt EU-Gutachten zum geplanten Donauausbau rechtswiedrig

DonauBeim 20. Internationalen Donaukongress Anfang Dezember in Niederalteich stellte der BN ein Rechtsgutachten vor, das klar belegt, dass die EU-Studie zum Donauausbau rechtswidrig verläuft. Einem bayernweiten Volksentscheid über den Donauausbau fehlt indes die rechtliche Grundlage.

 

Am 3. Und 4. Dezember fand zum 20. Mal der internationale Donaukongress in Niederalteich bei Deggendorf statt. Am Samstag befassten sich Experten aus Deutschland, Österreich, Ungarn und Rumänien mit der ökologischen Bedeutung der Donau, der Artenvielfalt und dem Naturschutz am Fluss sowie den Ausbauplänen. Dabei stellte der Bund Naturschutz ein Rechtsgutachten vor, das klar belegt, dass die EU-Studie zum Donauausbau rechtswidrig verläuft.

RMD: der Bock als Gärtner

Die Studie soll die Entscheidungsgrundlage dafür erarbeiten, ob die Donau mit Staustufen kanalisiert oder auf sanfte Weise mit Natur schonenden Mitteln ausgebaut wird. Bei der Untersuchung hat aber ausgerechnet die Rhein-Main-Donau-Gesellschaft (RMD) die führende Rolle inne. Die RMD besitzt die Konzession zur Wasserkraftnutzung an der Donau und würde den Ausbau durchführen. Um die Wasserkraft zu nutzen, wären Staustufen notwendig. Zudem würde eine Staustufenakanalisierung weit mehr als ein Natur schonender Ausbau kosten, weshalb ein Ausbau mit Staustufen für die ausführende RMD wirtschaftlich viel interessanter ist. Auch hat sich die RMD in der Jahrzehnte währenden Diskussion um den Donauausbau stets kompromisslos für eine Staustufenlösung eingesetzt.

Gutachten: Projektvergabe an RMD ist rechtswidrig

Damit ist die RMD keine unparteiische Institution, sondern selbst Partei. Von der RMD ist keine neutrale Haltung zu erwarten und von der RMD-geführten Untersuchung kein neutrales Ergebnis. Das Rechtsgutachten zeigt, dass die politische Affinität und die wirtschaftliche Interessenlage der RMD eine klare Befangenheit bedingen, die rechtswidrig im Sinne des Vergaberechtes ist. Zudem wurde die Abwicklung der Untersuchung ohne Ausschreibung an die RMD vergeben, was ebenfalls eindeutig gesetzeswidrig ist. Die freihändige Vergabe des Projektmanagements an die RMD verstößt weiterhin gegen eine Bedingung des EU-Förderbescheides zu den laufenden Ausbau-Untersuchungen.

BN fordert Ausschluss der RMD von der Studie

Die Teilnehmer des 20. Internationalen Donaukongresses fordern daher in einer Resolution, dass die RMD unverzüglich aus allen laufenden Untersuchungen und Planungen zum Ausbau der Strecke Straubing-Vilshofen ausscheidet. Nach dem Ausscheiden der RMD sind die bisherigen Untersuchungsergebnisse zu überprüfen. Die weiteren Untersuchungen dürfen ausschließlich für die vom Bundestag 2002 beschlossene aber bis heute nicht eingeleitete Variante A, den Natur schonenden Ausbau, weitergeführt werden.

Volksentscheid fehlt rechtliche Grundlage

Nach dem Sieg der Stuttgart-21-Befürworter hatte Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer einen bayernweiten Volksentscheid zur Donau in Erwägung gezogen. Der Bund Naturschutz würde einen solchen Entscheid begrüßen, da die Mehrheit der bayerischen Bevölkerung gegen weitere Staustufen an der Donau und für den Erhalt des frei fließenden Flusses ist. Aus BN-Sicht fehlte einem bayerischen Volksbegehren zum Donauausbau aber die rechtliche Grundlage, da die Donau eine Bundeswasserstraße ist und der Ausbau ein Projekt des Bundes. Daher ist eine Abstimmung darüber auf Landesebene nicht möglich. Horst Seehofers Vorstoß ist aus BN-Sicht ein durchsichtiges strategisches Manöver. Seehofer müsste sich dann auch für Volksentscheide auf Bundesebene einsetzen.