Bayern (15.06.2018) Der Landtagsabgeordnete der Freie Wähler Hubert Aiwanger freut sich sehr, dass viele Projekte der Kinder- und Jugendbetreuung in seinem Stimmkreis durch Zuweisungen nach Art. 10 Bay.FAG Finanzausgleichgesetz) für kommunale Hochbauten finanziell entlastet werden sollen.
Empfänger staatlicher Zuweisungen nach Art. 10 FAG sind ausschließlich Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Verwaltungsgemeinschaften, Schulverbände und kommunale Zweckverbände. Bei der Bemessung der staatlichen Förderleistungen werden die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers individuell berücksichtigt.
Aiwanger: „Der Ausbau der kommunalen Infrastruktur wäre eigentlich voll und ganz Aufgabe der Staatsregierung. Ich bin ja schon froh, wenn eine finanzielle Teilentlastung stattfindet und so Gemeinden wie Kumhausen, Bruckberg und Ergoldsbach, um nur einige Beispiele zu nennen, die wichtige Aufgabe der Kinderbetreuung vor Ort realisieren und ihr Angebot entsprechend ausbauen können. Eine gleichwertige kommunale Infrastruktur ist wichtig für den ländlichen Raum!“