Bayern (16.07.18) Es hätte dem Ehrenamt in Bayern große Probleme bereiten können: Nach einer Betriebsprüfung bei der Bayerischen Jungbauernschaft e.V. forderte die Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd Sozialversicherungsabgaben für die ehrenamtliche Tätigkeit der Vorsitzenden in den Jahren 2010 – 2013 nach. Der ehrenamtliche tätige Landesvorstand befinde sich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und sei nicht selbstständig tätig, lautete der Vorwurf.
Somit könnten Aufwandsentschädigungen, welche über die steuerlich anerkannten Ehrenamtspauschalen oder Übungsleiterfreibeträge hinausgehen, nicht als sozialversicherungsfrei anerkannt werden.
Diese Ansicht von Ehrenamt hätte nicht nur der Bayerischen Jungbauernschaft e.V. Probleme bereitet, sondern wäre auch ein Präzedenzfall für viele Ehrenamtliche und zahlreiche auf Ehrenamt basierende Organisationen gewesen. Deshalb hatte die Bayerische Jungbauernschaft e.V. gegen den Bescheid der Nachforderung geklagt.
Das Sozialgericht München hat der Klage in erster Instanz stattgegeben, mit Hinweis auf ein bereits existierendes Urteil des Bundessozialgerichtes vom 16.08.2017 (B 12 KR 14/16 R), das die Sozialversicherungspflicht für Ehrenamtliche klar verneint. Damit ist eine wichtige Säule unserer Gesellschaft gerettet. Ehrenamt muss als eigenständige Erscheinungsform anerkannt werden und ohne Ehrenamt wären von der Parteipolitik bis zur Pflege von Kulturgut viele Betätigungen nicht vorstellbar, so lautet es im Urteil.
Weiterhin stellt das Urteil klar, dass ehrenamtliche Tätigkeit in keinem Zweig der Sozialversicherung zur Versicherungspflicht führt, auch wenn ein pauschaler Aufwendungsersatz gezahlt wird.
Somit ist nach dem rechtskräftigen Urteil des Münchener Sozialgerichts klar: Ehrenamt beruht auf Freiwilligkeit – Ehrenamtliche investieren Zeit und/oder Geld in ein Projekt, das wiederum unserer Gesellschaft zugutekommt – und das ohne objektivierbare Erwerbsabsicht. Dieses Engagement zu bestrafen, indem ungerechtfertigte Sozialversicherungsabgaben sowie eine erhöhte Bürokratie anfallen, hätte eine falsche Signalwirkung gehabt.
Durch das Urteil stärkt das Sozialgericht die Stellung des Ehrenamtes in unserer modernen Gesellschaft. Revision wurde von Seiten der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd nicht eingelegt.
Tina Stünzendörfer, Vorsitzende der Bayerischen Jungbauernschaft e.V., zeigt sich sehr erfreut über das Urteil und verspricht „die Aufgaben der BJB, nämlich die Qualität der Lebensbedingungen für Jugendliche auf dem Land zu fördern und zu steigern“, weiterhin mit voller Kraft voranzutreiben.
Die Bayerische Jungbauernschaft e.V. (BJB.) ist Mitglied im Bayerischen Jugendring und im Bund der Deutschen Landjugend. Sie vertritt rund 20.000 Mitglieder und setzt sich als aktiver Jugendverband für Lebens- und Bleibeperspektiven junger Menschen in den ländlichen Räumen Bayerns ein. Mit unserer ehrenamtlichen außerschulischen Jugendarbeit tragen wir einen wichtigen Teil dazu bei.