Das war ein deutlicher Fingerzeig des Regensburger Verwaltungsgerichts, das heute (11.7.) der Klage der Landshuter Bürgerinitiative (Bi) gegen die Westtangente im Rechtsstreit gegen die Stadt Landshut stattgegeben hat. Das heißt: Das von der Bi angestrebte Bürgerbegehren ist zulässig. Das Urteil unter Vorsitz von Gerichtspräsident Dr. Hans Korber ist eine klare Niederlage für die Stadt.
Die Stadt ist mit dem heutigen VG-Urteil zur Zulassung des Bürgerbegehrens verurteilt. Der Ablehnungsbescheid des Stadtrats vom Februar 2012 muß aufgehoben werden. Rechtens ist demnach auch die von der Bürgerinitiative vorgesehene Fragestellung: "Sind sie für die Erhaltung des Naherholungsgebiets Isarauen westlich von Landshut und gegen den Bau einer Westanbindung?"
Die Landshuter Bürgerschaft wird also voraussichtich im Herbst 2012 ein Bürgerbegehren pro oder contra Westtangente bekommen.
Die Bürgerinitiative wurde von Rechtsanwalt Ulrich Kaltenegger vor dem Verwaltungsgericht vertreten. Hoch zufrieden zeigte sich auch die Sprechergruppe der Bürgerinitiative um Hans Danner, Manfred Schwanner und Dr. Thomas Zetterer.. Geärgert haben die Bi-Vertreter im Zusammenhang mit der Stadtratsdebatte vom Februar in erster Linie Vorwürfe wie "Trickserei und Delettantismus"./hs