Immer wieder wird spekuliert, OB Hans Rampf (64) könnte für eine dritte Amtsperiode kandidieren und auch Landrat Josef Eppeneder hat wohl nicht ausgeschlossen, 2014 noch einmal zum Landrat gewählt zu werden. Der Bayerische Landtag lehnt eine entsprechende Änderung des Wahlgesetzes mit der CSU/FDP-Mehrheit ab.
Es bleibt also dabei: Wer zum Beginn der Amtsperiode 65 Jahre und älter ist, darf zuvor für diese Amtsperiode nicht mehr kandidieren. Erst 2020 soll diese Altersgrenze auf 67 Jahre erweitert werden.
Eppeneder wurde am Sonntag 65. Die nächste Landratswahl ist am 16. März 2014. Die Amtsperiode beginnt dann am 1. Mai 2014 und dauert sechs Jahre. Josef Eppeneder ist seit 2002 Landrat. Er scheidet am 30. April 2014 unwiderruflich aus dem Amt. Freilich könnte er 2014 für den Kreistag kandidieren und dann z.B. auch stellvertretender Landrat werden. Das ist alles schon vorgekommen. Eppeneder dürfte 2014 auch in seiner Heimatstadt Vilsbiburg zum Stadtrat kandidieren. Ja er darf ohne jede Altersbegrenzung auch Bezirksrat, Lantags-, Bundestags- oder Europaabgeordneter werden. Früher gab es das geflügelte Wort "Hast Du einen Opa schick ihn nach Europa". In der Tat kandidierten besonders viele in nationalen Parlamenten abgehalfterte Abgeordnete, Minister und Staatssekretäre für das Europaparlament.
Amtiert OB Rampf bis Ende 2016 oder nur bis zum 30.4.2014?
Was für den amtierenden Landrat gilt, ist auch für Oberbürgermeister Hans Rampf unumstößlich gültig. Seine Amtszeit endet am 31. Dezember 2016. Die OB-Wahl für seinen Nachfolger findet wohl im Oktober 2016 statt. Es könnte aber auch sein, dass es sich OB Rampf doch noch überlegt und sein Amt schon gleichzeitig mit dem Ende der laufenden Stadtratsperiode, also zum 30. April 2014 aufgibt. Dann könnten die Wahl der 44 Stadträte und des Oberbürgermeisters wieder gleichzeitig stattinden. Diese Praxis ist eigentlich laut Wahlgesetz die Regel. Das würde die Ausrichtung einer seperaten OB-Wahl sparen: also weniger Kosten für die Stadt und weniger Wahkampfkosten auch für die Kandidaten, Parteien und Wählergruppen.
Zuletzt wurden in Landshut 1966 der Oberbürgermeister (Albin Lang) und die Stadträte gemeinsam gewählt. Lang gab jedoch schon 1969 (69-jährig) nach insgesamt 21 Amtsjahren krankheitsbedingt sein Amt auf. Der damals 33-jährige Dipl. Ing. (FH) Josef Deimer wurde am 28. September 1969 erstmals zum Oberbürgermeister gewählt (am gleichen Tag war Bundestagswahl, Willy Brandt wurde Kanzler). Der 33jährige Josef "Dick" Deimer gewann die OB-Wahl mit 58,4 Prozent nach einem sehr harten, und sehr persönlichen Wahlkampf gegen Anderl Schlittmeier (SPD), der aus dem Amt des 2. Bürgemeisters heraus gegen Deimer antrat, der 1966 für die CSU erstmals in den Stadtrat und im gleichen Jahr zum CSU-Landtagsabgeordneten gewählt wurde. Die SPD hatte 1966 im Stadtrat noch mehr Sitze (20) als die CSU (19).
OB-Wahl und Stadtratswahl spätestens 2020 gemeinsam!
Deimer hat sich danach 35 Jahre lang stets einer Zusammenführung seiner Wahl mit den Stadtratswahlen widersetzt. Nach der derzeit gültigen Gesezteslage muß die Zusammenführung beider Wahlen spätestens 2020 erfolgen. Das würde bedeuten, dass der nächste Oberbürgermeister 2016 nur vom 1. Januar 2017 bis zum 30. April 2020 amtieren darf. Er muß sich dann im März 2020 gemeinsam mit den 44 Stadträten am gleichen Tag zur Wiederwahl stellen. Die heuer in Kumhausen und in Altdorf gewählten Bürgermeister Thomas Huber und Helmut Maier dürfen über sechs Jahre hinaus bis 2020 amtieren, damit dann die Bürgermeisterwahl wieder mit der Wahl der Gemeinderäte gleichzeitig stattfinden kann. In beiden Gemeinden werden am 16. März 2014 nur die Gemeideräte neu gewählt.
Ab 2020 tritt dann eine neue Altersregelung für hauptberufliche Bürgemeister und Landräte in Kraft. Sie dürfen dann bei Amtsantritt bis zu 67 Jahre alt sein. - Am Mittwoch (19.12.) könnte jedoch der Bayerische Verfassungsgerichtshof doch noch die derzeit geltende Altersbegrenzung (65 Jahre) für Bürgermeister und Landräte aufheben bzw. schon für 2014 auf 67 Jahre eweitern. Der SPD-Abgeordnete Peter Paul Gantzer (74) hat eine entsprechende Klage eingereicht.
2014 elf Listen mit bis zu 484 Stadtratskandidaten
Die Parteien (CSU, SPD, Grüne, FDP, ödp, Die Linke, Bayernpartei) und politischen Gruppierungen wie Freie Wähler, Bürger für Landshut oder Junge Liste werden ihre Kandidaten für die nächste Kommunalwahl (16.3.2014) im Sommer und Herbst 2013 auswählen und nominieren. In Landshut ist mit zehn Kandidatenlisten zu rechnen: CSU, Die Grünen, SPD, Freie Wähler, FDP, Bürger für Landshut, ödp, Bayernpartei, Die Linken sowie eine "Junge Liste" (der Jungen Union). Dazu könnte noch eine Liste der CSM (Christlich Sozale Mitte) kommen. Die Piraten trauen sich wohl noch keine Stadtratskandidaten (weil nur wenige Mitglieder) zu. Es wird also 440 bis 484 Stadtratskandidaten auf zehn oder elf Listen geben. Von den jetzigen 44 Stadträten werden die allermeisten 2014 erneut kandidieren, auch die über 70-jährigen. Unter 40 sind im aktuellen Stadtrat derzeit nur zwei (Norbert Hoffmann, 28, FDP und Kirstin Sauter, 32, Freie Wähler). Alle Parteien wollen bei der nächsten Wahl jüngeren Kandidaten vordere aussichtsreiche Listenplätze einräumen. Die Christlich Sozialen lassen ihren Nachwuchs sogar erstmals auf einer eigenen "Jungen Liste" antreten. Ein Experiment, das schon im Landkreis bei der Kreistagswahl erprobt wurde.