Landshut. Auf Anfrage teilte uns die Stadt heute (18.Jan.) gegen 13.30 Uhr mit, dass sich seit gestern 772 Personen für das Volksbegehren eingetragen haben, davon 80 Prozent im Rathaus I (Altstadt). Bayernweitweit sind 940.000 Unter- schriftern erforderlich. In Landshut Stadt sind ca. 50.000 Einwohner berechtigt, am Volksbegehren teilzunehmen. Es kann durchaus sehr eng werden für die erforderlichen zehn Prozent.
Die Stadtverwaltung gibt bekannt, dass es seit gestern (17.01.) bis zum 30. Januar möglich ist, sich in den Rathäusern I (Altstadt 315, kleine Rathausgalerie) und II (Luitpoldstraße 29, EG, Zimmer 23) für das Volksbegehren „Grundrecht auf Bildung ernst nehmen – Studienbeträge abschaffen!" einzuschreiben.
Dazu ist zu beachten: Die Stimmberechtigten können sich in jedem Eintragungsraum der Stadt Landshut eintragen, müssen aber zur Eintragung ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Für stimmberechtigte Personen, die zum Beispiel in einem Senioren- oder Pflegeheim oder in einem Krankenhaus sind, ist es nach Absprache mit den Leitungen möglich, besondere Eintragungsräume einzuräumen und für die Abstimmung aufzusuchen.
Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter Vorlage ihres Ausweises in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Sich vertreten zu lassen, ist unzulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu erklären. Die Eintragung kann auch nicht zurückgenommen werden.
Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; schon der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuchs).
Im Bild oben die Vorsitzendedr Stadt-Grünen, Hedwig Borgmann, bei der Eintragung im Rathaus I (Altstadt).