Die Masche ist aa abzockeDie Masche ist altbekannt, aber sie verfängt leider doch immer wieder – fast möchte man sagen „alle Jahre wieder": Fast so zuverlässig, wie sich der Weihnachtstermin im Kalender findet, melden sich jedes Jahr dubiose Anrufer und Absender von Werbebriefen bei gestressten und/oder vertrauens- seligen Geschäftsleuten.
Sie versuchen, einen Eintrag in ein privates Gewerbe-Register schmackhaft zu machen. Wer mitmacht, bekommt für viel Geld praktisch keine Leistung. Das Landratsamt Landshut warnt daher die Bürger, solchen Angeboten auf den Leim zu gehen: Was dabei herauskommt, sind lediglich „hohe Rechnungen ohne Gegenleistung“, wie der Sachgebietsleiter für Gewerberecht, Josef Hiergeist, aus langjähriger Erfahrung weiß. Das Landratsamt appelliert an Betroffene, sich umgehend mit dem zuständigen Fachmann des Landratsamts (Telefon 0871/408-1333) oder mit der Wohngemeinde in Verbindung zu setzen, wenn sie ein Werber für ein solches ominöses Gewerbe-Register kontaktiert hat oder sie ein entsprechendes Anschreiben erhalten haben.
Wie das Landratsamt in einer Pressemitteilung ausführt, sind solche Fälle im Landkreis-Gebiet in den letzten Wochen wieder vermehrt vorgekommen. Das fragwürdige Geschäft mit dem „Gewerbe-Eintrag“ läuft so ab: Personen, die den Eindruck erwecken, sie würden Einträge in ein öffentliches Gewerbe-Register vermitteln, bieten das in einem persönlichen Gespräch an oder Gewerbetreibende werden per Post angeschrieben.
Aufmerksame und zu recht misstrauische Bürger haben sich mit den für das Gewerberecht zuständigen Mitarbeitern des Landratsamts Landshut in Verbindung gesetzt, erläutert Sachgebietsleiter Josef Hiergeist. Aufgrund von schlechten Erfahrungen, die einige Gewerbetreibende in früheren Fällen leider machen mussten, warnt das Landratsamt Landshut eindringlich, solchen Machenschaften auf den Leim zu gehen.
Bereits im vergangenen Jahr (2010) sind eine ganze Reihe von Gewerbetreibenden aufgefordert worden, die Angaben zu ihren Betrieben bei einer angeblichen „Gewerbeauskunfts-Zentrale“ auf den aktuellen Stand zu bringen. Von der Aufmachung her wirkten die Schreiben der ominösen Zentrale wie Formulare einer Behörde.
Rein formalrechtlich – und darin liegt das Perfide der Angelegenheit – ist daran nichts auszusetzen: Denn weit unten im Kleingedruckten ist dann schon irgendwo zu lesen, dass man mit der Rücksendung des vermeintlichen Behördenformulars einen Vertrag darüber schließt, dass die gelieferten Daten auf einer Internetseite veröffentlicht werden. Dafür sind dann mehrere hundert Euro pro Jahr fällig.
Geschäftsleute unterliegen den strengen Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB), das bekanntlich in vielen Fällen sogar Schweigen juristisch als Zustimmung wertet. Keine Frage daher – wer unterschreibt, dass er einen derartigen „Gewerbe-Eintrag“ haben will, der verpflichtet sich, die geforderte Summe zu bezahlen. Dass er dafür eine offenkundig miese beziehungsweise keine nennenswerte Leistung erhält, ist die andere Seite der Medaille.
Das Landratsamt Landshut warnt daher eindringlich alle Gewerbetreibende: „Bitte schauen Sie sich genau an, was Sie unterschreiben und was für eine Leistung Sie dafür erhalten. Es gibt hervorragende Dienstleister auf dem Gebiet der Werbung, von den Printmedien bis zu seriösen Internet-Anbietern: Es gibt keinen Grund, Scharlatanen auf den Leim zu gehen.“