Für Fahrzeuge, die ab 1. Januar 2015 zugelassen werden, gibt es die neue Möglichkeit einer Online-Außerbetriebsetzung. Seitdem werden entsprechende Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugscheine) ausgegeben und Zulassungsplaketten verwendet, die verdeckte Sicherheitscodes enthalten.
Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und den Plaketten können durch Abziehen einer Abdeckung oder durch Freirubbeln diese Codes sichtbar gemacht werden. Die insgesamt drei Codes müssen dann zur Abmeldung im Bürgerservice-Portal eingegeben werden, welches unter www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrlandshut oder über den Link auf der Startseite unserer Homepage im Internet erreichbar ist.
Damit das Bürgerservice-Portal genutzt werden kann, benötigt man einen neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und die „Ausweis-App 2.0“. Die Bezahlung ist derzeit per Vorkasse oder Kreditkarte (Visa und Mastercard) möglich.
In Kürze soll giropay als weitere Alternative zur Verfügung stehen. Mit der Nutzung der Online-Außerbetriebsetzung können Privatpersonen und Firmen ihre Fahrzeuge ohne Wege- und Wartezeiten bequem von zuhause abmelden. Die Kosten der Online-Außerbetriebsetzung ohne Kennzeichenreservierung betragen 6,20 Euro (vor Ort 7,40 Euro).
Die Abmeldung von Fahrzeugen ist der erste Schritt des Projekts i-kfz. In weiteren Stufen, die während der nächsten Jahre eingeführt werden sollen, können schrittweise die Wiederinbetriebnahme von abgemeldeten Fahrzeuge auf denselben Halter sowie Änderungen der Halteranschrift und schließlich Umschreibungen nach Halterwechsel sowie Neuzulassungen online durchgeführt werden.
Weitere Informationen zum Projekt i-kfz sowie einen Flyer zur onlinebasierten Außerbetriebsetzung auf der Internetseite des Bundesministeriums fürVerkehr und digitale Infrastruktur, www.bmvi.de, unter dem Suchbegriff „Internetbasierte Fahrzeugzulassung“.
Für Rückfragen steht die Kfz-Zulassung des Landkreises Landshut unter Telefon 0871/408-1818 zur Verfügung.