Landkreis Landshut - pm (09.03.2021) Sie breitet sich zusehends in Bayern aus, auch in einigen umliegenden Landkreisen wurden bereits Fälle von HPAIV H5N8 bzw. aviäre Influenza festgestellt: Diese Viruserkrankung, die sowohl Wild- als auch Hausgeflügel treffen kann, ist besser als „Geflügelpest“ oder „Vogelgrippe“ bekannt. Um weitere Infektionen zu verhindern, erlässt das Staatliche Veterinäramt Landshut für einige Gebiete im Zuständigkeitsgebiet eine Aufstallungspflicht für Geflügel. Eine vorsorgliche Maßnahme, denn bisher wurde in der Region Landshut noch kein Fall der Geflügelpest nachgewiesen.
In folgenden Risiko-Gebieten gilt ab 10. März 2021 eine Aufstallungspflicht für sämtliches Nutzgeflügel:
- Entlang der Großen Laber (u. a. Teile Rottenburgs, Oberhatzkofen, Pfeffenhausen, Rainertshausen)
- Entlang der Isar in Stadt und Landkreis Landshut sowie an den Haselfurther Weihern und dem Echinger Stausee
- Entlang der Vils (u. a. in Gerzen, Aham, Loizenkirchen und weiterer Anlieger)
- Entlang der Rott (u. a. Seifriedswörth, Katzing, Lützlburg, Teile Niederwurmshams, Hetzmühle, Müllerthann und Hilgen)
In diesem Gebiet sind 127 Nutzgeflügel-Betriebe und weitere Hobbyhalter angesiedelt.
Die Geflügelpest ist eine in der Regel tödlich verlaufende Tierseuche, an der vor allem auch Hühner und Puten erkranken können. Es gilt als wahrscheinlich, dass Wasser- und Zugvögel zu den Überträgern dieser Seuche gehören und sich das Virus deshalb schnell flächendeckend ausbreiten kann. Sollte der Erreger in einem Nutztierbestand festgestellt werden, kommen EU-weit geltende Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung zum Tragen: Die Tiere des infizierten Bestandes müssen komplett gekeult werden, es müssen Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet werden, um die Ausbreitung einzudämmen. Menschen können sich in aller Regel nur schwer mit Vogelgrippeviren anstecken.
Die Aufstallung von Nutzgeflügel in den definierten Risikogebieten dient dem Zweck, den zur Kontakt mit Wildvögeln zu verhindern, die sich vornehmlich an Gewässern aufhalten. Dies ist laut dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit die effektivste Maßnahme zum vorbeugenden Schutz der Nutzgeflügelbestände. Besonderer Bedeutung kommt auch einer erhöhten Betriebshygiene zu.
Deshalb fordert das Veterinäramt Landshut, alle Geflügelhalter, auch außerhalb der Risikogebiete, unabhängig von der Größe ihres Bestandes, konsequent folgende Maßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung mit der Geflügelpest zu ergreifen.
- Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung: Betreten Sie den Auslauf/ Stall nur in betriebseigener Schutzkleidung und mit stallspezifischem Schuhwerk. Lassen Sie die Schuhe, die Sie im Stall tragen, im Stall. Betreten Sie den Stall nicht mit Schuhen, die Sie draußen getragen haben.
- Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
- Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren.
- Sorgen Sie für lokale Desinfektionsmöglichkeiten.
Zudem sind – zusätzlich zum ohnehin geltenden Veranstaltungs- und Messeverbot im Zuge der Corona-Pandemie – keine Geflügelschauen oder -märkte erlaubt. Weiterhin appelliert das Veterinäramt an die Bürgerinnen und Bürger dringend, sich von Wildvögeln fernzuhalten füttern von im Wasser lebenden Wildgeflügel (Gänse, Enten, Schwäne etc.) ist untersagt.
Die Allgemeinverfügung gilt bis auf weiteres. Das vollständige Dokument ist im Amtsblatt des Landkreises Landshut sowie auf der Homepage (www.landkreis-landshut.de) veröffentlicht. Selbes gilt für die Stadt Landshut (www.landshut.de)
Das Friedrich-Löffler-Institut veröffentlicht auf seiner Homepage regelmäßig Risikoeinschätzungen zu diesem Thema. Hier sind auch weitere Biosicherheitsmaßnahmen aufgeführt, die Geflügelhalter zum Schutz ihrer Bestände treffen sollten: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/