Landkreis Landshut / Eching - pm (27.04.2022) Im Landkreis Landshut ist nach längerer Zeit wieder ein Fall von Geflügelpest (Vogelgrippe) festgestellt worden: Ein im Gemeindegebiet von Eching tot aufgefundener Schwan ist vom nationalen Referenz-Labor (dem FriedrichLoeffler-Institut, FLI) untersucht und dabei eine Infektion mit dem H5N1-Virus festgestellt worden.
Das Veterinäramt am Landratsamt Landshut weist aus diesem aktuellen Anlass alle Geflügelhalter – auch die Hobby-Geflügelhalter – dringend darauf hin, sich strikt an alle erhöhten Hygiene- und Bio-Sicherheitsmaßnahmen zu halten, die bereits am 10. Dezember 2021 für das gesamte Landkreis-Gebiet angeordnet worden sind.
Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises mit allen Anweisungen ist auf der Internet-Seite des Landratsamtes unter https://www.landkreislandshut.de/media/1207/amtsblatt-nr-77-2021.pdf zu finden. Alle Geflügelhalter sind verpflichtet, diese Maßnahmen konsequent einzuhalten.
Zudem ersucht das Landratsamt Landshut vorsorglich alle Geflügelhalter, sich auf eine tierschutzgerechte Unterbringung ihres Geflügels im Rahmen einer Aufstallungspflicht vorzubereiten. Werden weitere mit dem Vogelgrippe-Virus infizierte Vögel gefunden, wird zum Schutz des Haus- und Nutzgeflügels eine Stallpflicht sehr wahrscheinlich.