Es muss an der A 92 enden, so das Fazit der versammelten Bürgerinnen und Bürger auf der Veranstaltung der Gemeinschaft zum Stopp der B15 neu.
Adlkofen - pm (11.10.2022) Rund 100 Menschen waren der Einladung der Gemeinschaft der Betroffenen und Gegner der B15 neu zur Informationsveranstaltung in Adlkofen am vergangenen Freitag gefolgt. Die Gemeinschaft befindet sich „im 48. Jahr des Widerstandes gegen die Heimatzerstörung durch die Autobahn B15 neu“, erinnerte die Vorsitzende Gisela Floegel.
Man habe, sagte Floegel, nach der Bundestagswahl im letzten Jahr eigentlich auf mehr Einsicht bei der neuen Leitung im Bundesverkehrsministerium gehofft, aber bisher sei die Bilanz des Verkehrsministers Dr. Volker Wissing enttäuschend und bleibe deutlich hinter den Klimazielen der Regierung zurück.
Mit großem Applaus wurde dagegen die Wahl der Adlkofenerin Marlene Schönberger in den Bundestag quittiert. Für die durch den Weiterbau der vierspurigen Bundesstraße bedrängte Gemeinde Adlkofen ist die Abgeordnete so etwas wie „der kurze Draht nach Berlin“.
Dialogforum und wandelnde Planungen
Seit Beginn Mitglied im Dialogforum, resümiert Gisela Floegel die 7-jährige Geschichte dieser Veranstaltung: Die anfangs neun Varianten, die für eine Ortsumfahrung Landshuts ausgearbeitet vorgelegen hatten, seien bald dem Zweck des Weiterbaus der B15 neu als sogenannte Landshuter Umfahrung geopfert worden, und zwar auf der alten Raumordnungstrasse nahe Adlkofen. Der ursprüngliche vorgesehene südliche Teil der Umfahrung Landshuts wird nicht weiter beplant. Dies zeige, so die Vorsitzende der Gemeinschaft, die verkorkste Planung. Stattdessen soll nun der vierspurig in Geisenhausen ankommende Verkehr in die bisher zweispurige B299 eingeleitet werden und anschließend Richtung Vilsbiburg rollen.
Das Dialogforum befasst sich mit der Ost-Süd-Umfahrung von Landshut und wurde mit der Absicht der Bürgerbeteiligung eingerichtet. Das Gremium tagt nicht-öffentlich.
Gisela Floegel dazu: „Wir fordern die Einstellung aller Planungen und sehen drei Wege zum Erfolg: politisch bei der Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans, juristisch mit einer Klage gegen den ersten Bauabschnitt und vielleicht helfen auch die Gelbbauchunken ihren und unseren Lebensraum zu bewahren.“
Adlkofens Erste Bürgermeisterin Rosa-Maria Maurer konnte berichten, dass der Gemeinderat einstimmig gegen den Weiterbau gestimmt habe, die Bereitschaft zur und Klage gegen den ersten Bauabschnitt sei da. Mit den Belastungen durch Verkehrslärm, das Zerschneiden der Gemeinde und der immense Flächenverbrauch in Zeiten von Klima- und Energiekrise sei der Weiterbau ein Dammbruch und nicht tragbar.
Offene Diskussion zwischen Bürgern und Fachleuten
Zu einer Talkrunde saßen Reinhold König, Landesvorstand im BUND Naturschutz (BN), MdB Marlene Schönberger, Rechtsanwalt Dr. Uli Kaltenegger und MdL Rosi Steinberger auf dem Podium. Das Publikum hatte viele Fragen an die Experten. König betonte die Entschlossenheit des BN, alle rechtlichen Möglichkeiten für einen Stopp der B15 neu an der A 92 auszuschöpfen. Die Verkehrswende beginne in unseren Köpfen, mahnte er. So könnten z.B. wir Bürger für den kleinen Einkauf das Fahrrad nehmen. Aber auch Politiker und Verantwortliche in den Verwaltungen und Planungsbüros tragen Verantwortung, denn sie bestimmen die Rahmenbedingungen für Verkehr und Mobilität.
Marlene Schönberger zeigte sich erschüttert, dass man im Bundesverkehrsministerium zwar über den Straßenbau nachdenke, nicht aber über die nötige Mobilitätswende mit ihren Alternativen ÖPNV oder die Optionen durch den Brennerbasistunnel. Man rechne auch die Finanzierung anders als der Bundesrechnungshof, so sei es zumindest seltsam, wenn ein Trog mit Deckel über der Straße billiger sei als ein Trog ohne Deckel. Sie versprach, sich mit allem Nachdruck für eine Streichung des Projektes aus dem Bundesverkehrswegeplan einzusetzen.
Mitte November steht die Anhörung zu den vielen Einwendungen aus Zivilgesellschaft, von Verbänden und Grundstückseignern gegen den Weiterbau der B15 neu an. Dr. Uli Kaltenegger, der als Rechtsanwalt die Gemeinschaft im Planfeststellungsverfahren vertritt, stellte klar, dass auf dem nicht-öffentlichen Erörterungstermin allein Einwender gegen die Planungen Anhörungsrecht haben. Aufgrund der komplexen Einwendungen sei es möglich, dass ein weiterer Anhörungstermin nötig werde.
Für die B15 neu-Gegner steht als Fazit des Treffens fest: „Wir diskutieren nicht über das Wie, sondern über das Ob.“