Landshut - pm (15.05.2020) Nachdem die coronabedingte Ausgangsbeschränkung nun aufgehoben ist, wird im Bereich der Innenstadt ab kommenden Montag, 18. Mai, das Parken wieder gebührenpflichtig.
Dies gilt für folgende Parkzonen: Grasgasse, Dreifaltigkeitsplatz, Neustadt, Regierungsplatz, Postplatz, Mühleninsel, Innere Münchener Straße, Leukstraße und Isargestade.