Landshut - pm (29.06.2020) Die von der Bundesregierung beschlossene, befristete Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 beziehungsweise von 7 auf 5 Prozent wirkt sich auch auf die Preise für Strom, Gas, Wärme und Wasser aus. Dies hat der Stadtrat in seiner Plenumssitzung am vergangenen Freitag beschlossen. - Bei der Energieversorgung ist es nicht erforderlich, zum 30. Juni 2020 einen Zählerzwischenstand abzugeben.
Das Gesetzgebungsverfahren sieht nach dem heutigen Stand (29.06.2020) vor, für zum 31. Dezember 2020 abgerechnete Energiemengen insgesamt den reduzierten Mehrwertsteuer-Satz anzuwenden. Das heißt für Stadtwerke-Kunden, die zum Ende des Jahres abgerechnet werden beziehungsweise sich zu einem früheren Zeitpunkt in der zweiten Jahreshälfte abmelden, wird der Energie- und Wasserverbrauch der ersten Jahreshälfte auch mit den reduzierten Sätzen berechnet.
Die Änderungen treten ab dem 1. Juli in Kraft und gelten bis 31. Dezember 2020 (Stand 29.06.2020).
Ebenso werden die Eintrittspreise für das Stadtbad dementsprechend gesenkt. Ergänzt wird das Angebot der Stadtwerke für den Freibad-Eintritt ab 1. Juli um eine 30er-Karte zum Preis von 85 Euro für Erwachsene, 51 Euro für Kinder und 68 Euro für Sondergruppen. Diese sind ein Ersatz-Angebot für die Saisonkarten.
Hintergrund ist, dass die Stadtwerke in der Freibad-Saison keine Saisonkarten anbieten, da durch die Besucher-Begrenzung kein Eintritt garantiert werden kann. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass das Bad durch neue Vorgaben wieder geschlossen werden muss. Alle aktuellen Informationen sind auch auf der Homepage der Stadtwerke (www.stadtwerke-landshut.de) nachzulesen.