Bürgerbiergarten Ringelstecherwiese, eine Idee der Stadträte Götzer und Wetzstein - Foto W. Götz
Landshut - hs (21.07.2020) Der Abschluss eines Vertrages mit Franz Widmanns zur Einrichtung eines Bürgerbiergarten auf der Ringelstecherwiese kommt grundsätzlich in Betracht. Die Zuständigkeit liegt beim Liegenschaftsamt.
Darin sind die Benutzungszeit, die Verpflichtungen des Benutzers während des Biergartenbetriebes und danach sowie die Höhe des Benutzungsentgelts in Abstimmung mit den Fachdienststellen zu regeln.
Am Freitag (24.07.) wird bei der letzten öffentlichen Vollsitzung der 44. Stadträte vor der Sommer in der Sparkassenarena um 15 Uhr das Thema Bürgebiergarten erneut behandelt. Im Beschlussvorschlag der Verwaltung heißt es: Dem Betrieb des Bürgerbiergartens auf der Ringelstecherwiese während der diesjährigen Biergartensaison (bis Mitte/Ende Oktober 2020) wird vorbehaltlich des Zustandekommens eines Gebrauchsüberlassungsvertrages hierüber und der Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Maßgaben zugestimmt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Gebrauchsüberlassungsvertrag unter Beachtung der oben genannten Punkte zu verhandeln und abzuschließen.