Der geplante bzw. bevorstehende Abriss des "Mosserbräu"-Komplexes beim Dreifaltigkeitsplatz wird seit Wochen in Landshut heftig diskutiert. Eigentümer Hans Eller steht auf dem Standpunkt, dass das Gebäude nicht erhaltenswert sei. Der neu gegründete Verein "Freunde der Altstadt Landshut e.V." hält dagegen und drängt auf die Sanierung des denkmalgeschützten Hauses. Das Wochenblatt berichtete am 15. August zu dem Thema. Auf den Artikel reagieren die Freunde der Altstadt auf die ihrer Meinung nach einseitige Berichterstattung mit der folgenden Pressemeldung:
Zu der Darstellung des sich ergebenden Fragenkomplexes in Bezug auf den bevorstehenden Abriss des "Moserbräu" im „Wochenblatt" vom 15. 8. 13 möchten wir folgendes anmerken:
1. Von Seiten des Landesamtes für Denkmalpflege wurde in einer Pressemitteilung vom 16.8.13 nochmals eindeutig bestätigt, dass es sich bei dem Gebäude um ein Einzeldenkmal handelt, dass „auch heute noch sanierungsfähig" ist.
2. In dem Anwesen „Moserbräu" ist wohl eine schwerwiegende Substanzschädigung festzustellen. Diese geht nur zum Teil auf nicht fachgerechte Baumaßnahmen vom 18. bis zum 20. Jahrhundert und konstruktive Schäden, die sich im Laufe der Jahrhunderte zwangsläufig ergeben, zurück. So wird z.B. durch eindringendes Wasser jedes Gebäude ruiniert.
3. Inwieweit der Gebäudeeigentümer, dem das Anwesen seit rund 20 Jahren gehört, dies billigend in Kauf genommen hat, ist von außen schwer zu beurteilen. Eine Besichtigung wurde nur dem 2. Vorsitzenden Andreas Gänsbacher, der in diesem Fall nur einen Laien darstellt, angeboten. Herr Eller hat die Mitnahme fachkundiger Architekten aus unserem Verein kategorisch abgelehnt.
Fakt ist jedenfalls, dass ab 1980 eine Vielzahl von Anträgen auf Abriss gestellt wurden, einer davon unmittelbar nach dem Erwerb durch den jetzigen Eigentümer. Es drängt sich der Verdacht auf, dass im Vertrauen auf den sicheren weiteren Verfall des Gebäudes so lange gewartet wurde, bis schließlich doch eine Abbruchgenehmigung erteilt werden würde. Dies ist nun erfolgt, und damit wird wohl ein weiteres wertvolles Landshuter Baudenkmal zerstört werden, das zumindest mit gutem Willen - immer noch zur rechten Zeit - zu retten wäre.
Dazu die betreffende Passage aus dem bayerischen Denkmalschutzgesetz (Art. 4): "Die Eigentümer haben ihre Baudenkmäler instandzuhalten und instandzusetzen...". Dieses Gebäude jetzt als „Bruchbude" zu bezeichnen, wirkt insofern äußerst zynisch, als solche Anwesen ja nicht von vornherein Bruchbunden sind, sondern oft ganz bewusst dem Verfall preisgegeben werden, um einen Abriss durchsetzen
zu können.
4. Es ist richtig, dass im benachbarten Gebäude ein Rokokosaal von uns fälschlich dem jetzigen "Moserbräu" zugeordnet wurde; erklärlich dadurch, dass sich dieses Nachbargebäude einige Zeit auch im Besitz des Bierbrauers und Namensgebers Moser befand. Dies haben wir ausführlich und öffentlich im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Barockgarten im benachbarten Anwesen (LZ vom 10.8.13) richtig gestellt - anscheinend bewusst vom „Wochenblatt" nicht zur Kenntnis genommen.
Wir jedenfalls sind, dies in Übereinstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege, der Meinung, dass dieses Anwesen auch ohne der Vergangenheit dieses Saals schützens- und erhaltenswert ist.
5. Die Frage, ob unser Verein wirklich notwendig ist, obwohl es die „Förderer" und den Gestaltungsbeirat gibt, kann leicht beantwortet werden: Ohne dass eine inhaltliche Abstimmung mit dem Verein „die Förderer" stattgefunden hat, kann wohl angenommen werden, dass dieser an der Erhaltung historischer Bausubstanz äußerst interessiert ist und Landshut nicht zu einer Kulissenstadt
verkommen lassen will. Die Ausrichtung der Landshuter Hochzeit wird jedoch hier im Mittelpunkt stehen. Der Gestaltungsbeirat hat die Beurteilung von Neubauten zur Aufgabe.
Unser Verein setzt sich zum Ziel, jegliche Vernichtung erhaltenswerter Substanz in Baudenkmälern in unserer schönen alten Stadt zu verhindern.
6. Im Übrigen ist zu der Darstellung vom 15.8.13 im „Wochenblatt" zu sagen, dass sie in ihrer manipulierenden Einseitigkeit nicht der Information der Leser, sondern nur der Stimmungsmache dient. Es hätte nicht nur zur journalistischen Korrektheit, sondern zu den einfachsten Anstandsregeln gehört, die Argumente der Gegenseite zumindest zur Kenntnis zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Wiesmüller, 1. Vorsitzender
Andreas Gänsbacher, 2. Vorsitzender
Die Freunde der Altstadt beziehen sich auch auf eine aktuelle Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege:
Sämtliche in der Vergangenheit gestellten Abbruchanträge für das Moserbräu sind vom Landesamt und auch vom Bausenat der Stadt abgelehnt worden. Mit Gutachten des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege vom 28.10.1986 wurde das Moserbräu ausführlich beschrieben und denkmalfachlich gewürdigt. Damals wurde der Abbruchantrag wegen der vorhandenen historischen Bausubstanz, der
überlieferten Baugeschichte des Hauses und aufgrund seiner Sonderstellung im städtebaulichen Gesamtzusammenhang und der daraus resultierenden Bedeutung für das Ensemble Landshut abgelehnt.
Mit Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 10.08.1982 stimmte diese entgegen der Meinung des Landesamtes (Schreiben vom 16.03.1982) im Rahmen des Dissensverfahrens dem Abbruch der rückwärtigen Nebengebäude zu.
Am 25.06.1990 wird vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege erneut bestätigt, dass keine Zustimmung zum Abbruch des Hauses gegeben wird. Mit Aktenvermerk des Architekturbüros Köhler und Partner vom 24.02.1995 wurde wiederum darauf hingewiesen, dass das Bayerische Landesamt
für Denkmalpflege einem Abbruch des Hauses nicht zustimmen kann.
Mit Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 30.07.2003 zum Abbruchantrag vom 15.07.2003 wurden die Denkmaleigenschaft des Hauses und sein guter Erhaltungszustand bestätigt und der Abbruchantrag abgelehnt. Ebenso wurde mit Schreiben vom 23.02.2004 der Totalabbruch des Baudenkmals unter Beibehaltung der Fassade abgelehnt.
Mit Schreiben der Stadt Landshut vom 02.06.2004 teilte diese schließlich mit, dass der beantragte Abbruch in der Sitzung des Bausenats am 19.05.2004 abgelehnt wurde.
In zahlreichen Gesprächen vor Ort und Telefonaten wurde Herrn Eller in der Folgezeit (bis 2012) im Falle einer denkmalgerechten Sanierung des Baudenkmals eine größere finanzielle Unterstützung zugesagt. Herr Eller ist auf dieses Angebot trotz intensiver Beratung nicht eingegangen.
Der Bausenat der Stadt Landshut hat am 08.02.2012 schließlich dem Abbruch des Baudenkmals unter der Bedingung zugestimmt, dass die traufständige Fassade entsprechend dem Bestand rekonstruiert wird.
Ein Erlaubnisbescheid zum Abbruch ist von Seiten der Stadt bisher noch nicht erteilt worden, da das Neubaukonzept noch nicht abschließend positiv behandelt worden ist.
Dem Vernehmen nach plant Herr Eller nun, die Fassaden des Neubaus entgegen der Bedingung des Bausenats giebelständig zu gestalten. Demnach wäre der positive Abbruchbescheid der Stadt hinfällig.
Das Baudenkmal ist auch heute noch sanierungsfähig
gezeichnet:
Beate Zarges
Pressesprecherin
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Hofgraben 4
80539 München