Aufgrund des herannahenden Höhe- punktes der Faschingssaison weist die Stadt Landshut Veranstalter, Eltern und Jugendliche auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hin. So ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Teilnahme an Tanzveranstaltungen auch in der Faschingszeit grundsätzlich untersagt.