Landshut (23.02.2018) Mit Schreiben vom 22.02.hat die Regierung von Niederbayern der Rechtsauffassung der Landshuter Stadtverwaltung widersprochen und den Nachprüfungsantrag (Nr. 650) der Stadträte Gertraud Rößl, Philipp Wetzstein, Karina Habereder und Maximilian Götzer für zulässig erklärt.
Eine Behandlung dieses Antrages muss demnach im nächsten Plenum erfolgen. Dass die Regierung der Meinung der Verwaltung gegenüber „gravierende Bedenken“ hegt, ist für uns ein weiteres Mal der Beweis dafür, dass bei entscheidenden rechtlichen Fragen der Gemeindeordnung und Geschäftsordnung Nachholbedarf im Rechtsamt der Stadt Landshut besteht. Umso bedauerlicher ist es, dass nur durch Inanspruchnahme der Rechtsaufsichtsbehörde eine unzulässige Verzögerung des Arbeitsablaufs des Stadtrates verhindert werden konnte.
Wir werden auch in Zukunft darauf achten, dass von allen Seiten die Geschäftsordnung des Stadtrates ordnungsgemäß angewendet wird und einer produktiven und konstruktiven Stadtratsarbeit keine Steine in den Weg gelegt werden.
Gez.
Maximilian Götzer, Starat CSU
Gertraud Rößl, Stdträtin CSU
Philipp Wetzstein, Stadtrat CSU
Karina Habereder, Stadträtin Junge Liste