Die Kreisversammlung der CSU Landshut-Stadt möge zur effektiven Begrenzung der Zuwanderung nachfolgenden 10-Punkte Plan beschließen:
1. Bessere Kontrolle der EU-Außengrenzen: Nach wie vor verfügt Frontex nicht über die logistischen und rechtlichen Möglichkeiten, um einen effektiven Schutz der EU- Außengrenzen sicherzustellen. Auch 2017 reisten trotz rückläufiger Zahlen 205 000 Menschen illegal in die EU ein. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Bemühungen auf europäischer Ebene zu intensivieren, um Frontex zu einem effektivem Grenz- und Küstenschutz auszubauen. Dies betrifft den Abschluss bilateraler Abkommen z.B. mit Libyen mit dem Ziel, auch innerhalb der jeweiligen Hoheitsgewässer zu operieren und Flüchtlinge in das Ablegeort zurückzubringen zu können. Dies betrifft ebenso ein Mandat, im Notfall auch gegen den Willen eines EU-Mitgliedsstaats tätig zu werden.
2. Keine Aushöhlung des Dublin-Systems: Der Beschluss des europäischen Parlaments, wonach nicht mehr das Land für einen Asylbewerber zuständig ist, über das zuerst der Boden der EU betreten wurde, sondern der Staat, in dem der Asylbewerber „Ankerpersonen“ besitzt oder zu besitzen vorgibt, bedeutete in der Konsequenz eine Wahlfreiheit des Wunschasyllandes. Infolge der sich potenzierenden Dynamik wäre Deutschland damit erneut und in verschärftem Ausmaß Zielland von Zuwanderung. Zudem entziehen sich nach wie vor tausende Dublinfälle der Überstellung durch Kirchenasyl. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Kirchasyl als Untertauchen zu werten und die Rückführungsfrist von sechs auf 18 Monate zu verlängern. Die Bundesregierung wird zudem aufgefordert, das geplante Ankerpersonen-Verfahren im europäischen Rat zu stoppen.
3. Asyl- und Entscheidungszentren für die EU in Nordafrika: Um Migration zu kontrollieren, Leben zu retten und den Schleusern das Handwerk zu legen braucht die EU Asyl- und Entscheidungszentren in Nordafrika. Im Verbund mit einem effektiven Küstenschutz und in enger Kooperation mit den Transitländern muss dabei gelten:
Niemand ertrinkt im Mittelmeer, aber jeder wird nach Rettung in Asylzentren zurückgefahren. Dort wird nach einheitlichen europäischen Standards analog zum in Deutschland geltenden Flughafenverfahren und unter Berücksichtigung der sicheren Drittstaaten-Regelung über Asylanträge entschieden. Bei Anerkennung wird die Verteilung auf die europäischen Mitgliedsstaaten organisiert und bei Ablehnung die Rückführung in das Herkunftsland initiiert. Die Bundesregierung wird aufgefordert, der diesbezüglichen Initiative von Emanuel Macron näherzutreten und im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik auf Europäische Asyl- und Entscheidungszentren in Notafrika hinzuwirken.
4. Ausbau der europäischen Entwicklungshilfe: Derzeit übersteigen die Rücküberweisungen der sich legal in der EU aufhaltenden Asylbewerber die Entwicklungshilfe aus der EU in bedürftige Länder um das Dreifache. Zudem zeigt die Erfahrung, dass sich mit einem im Herkunftsland investierten Euro ein Vielfaches bewirken lässt. Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf eine Aufstockung der Entwicklungshilfe der EU hinzuwirken.
5. Beseitigung von Pull-Effekten durch EU-Harmonisierung der Asylbewerberleistungen und Umstellung auf Sachleistungen für Nicht-Anerkannten: Deutschland hat im vergangenen Jahr über mehr Asylanträge entschieden als alle übrigen EU-Staaten zusammen (524.185 vs. 435.070 in der EU). Soll das Flüchtlingsproblem nicht dauerhaft ein vorwiegend deutsches Problem sein, braucht es langfristig eine Harmonisierung der Asylbewerberleistungen. Um Pull-Faktoren zu minimieren ist unabhängig von der Bleibeperspektive auf das Sachleistungsprinzip überzugehen. Vorgaben hinsichtlich des soziokulturellen Existenzminimums sind – soweit verfassungsrechtlich zwingend erforderlich – durch Taschengeldzahlungen in Form von Darlehen Rechnung zu tragen, die bei Leistungsfähigkeit – analog zum Bafög-System – zurückzuzahlen sind. Die Bundes- und Staatsregierung wird aufgefordert, die europaweite Harmonisierung der Asylbewerberleistungen entschlossen voranzutreiben und alle rechtlichen Spielräume für Sachleistungen auszuschöpfen.
6. Ertüchtigung der geplanten AnKER-Einrichtungen: Die CSU begrüßt die Einigung der Koalition auf zentrale Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (AnKER-Einrichtungen). Hier muss analog zum Flughafenverfahren die Aufnahme, die Identitäts- und Altersfeststellung, die Entscheidung ggf. mit abschließender gerichtlicher Überprüfung sowie die Wohnsitzzuweisung bzw. Rückführung vollzogen werden. Zudem muss die Residenzpflicht in den AnKER-Einrichtungen ggf. auch durch robuste Maßnahmen durchgesetzt werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die geplanten AnKER-Einrichtungen zu effektiven Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen mit Residenzpflicht zu ertüchtigen.
7. Nachträgliche Alters-, Identitäts- und Sicherheitsüberprüfung: 2015 kamen über eine Million Menschen nach Deutschland – ungesteuert, unkontrolliert, unüberprüft. Alter und Identität sind Schlüsselkriterien für den Sozialleistungsbezug. Die Bundesrepublik hat nicht nur das Recht zu wissen, wer sich in Deutschland aufhält. Die Bundesregierung hat auch im Sinn von Art. 2, Abs. 2 Satz 1 GG entsprechende Schutzplichten gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürger und muss mit Steuergeldern sparsam und sorgsam umgehen. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, ein systematische und nachträgliche Alters-, Identitäts- und Sicherheitsüberprüfung der seit 2015 Eingereisten vorzunehmen.
8. Asylverfahren beschleunigen, Rückführungen forcieren: Die Hälfte der in den vergangenen drei Jahren eingereisten 1,5 Millionen Asylbewerber wurde als schutzbedürftig eingestuft. Nur 226.000 Ausländer in Deutschland gelten als ausreisepflichtig. Asylbewerber können trotz Ablehnung einen legalen Aufenthaltstitel bei nicht vollzogener Abschiebung erhalten. Zudem klagen viele abgelehnte Asylbewerber oder tauchen ab. Dieser Zustand ist unhaltbar. Die CSU begrüßt die Einrichtung des bayerischen Landesamtes Asyl in Ingolstadt. Effektive Abschiebungen sind nur mit einer gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten sowie einer einheitlichen EU-Abschiebepraxis möglich. Nur so kann genügend Druck gegenüber den Herkunftsländern aufgebaut werden, die eigenen Staatsbürger zurückzunehmen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf eine einheitliche EU-Aufenthaltsbeendigungsrichtline hinzuarbeiten und nationale Abschiebehindernisseen zu beseitigen, indem Atteste grundsätzlich nur noch von Amtsärzten anerkannt werden und die Verwaltungsgerichtordnung mit dem Ziel überarbeitet wird, den Instanzenzug auf eine Instanz zu beschränken.
9. Konsequente Verfolgung von Verstößen gegen das Ausländerrecht: Obwohl Ausländer-und Aufenthaltsecht Bundesrecht ist, werden ausländerrechtliche Straftaten, insbesondere Identitätstäuschungen nicht bundeseinheitlich verfolgt. Dadurch entsteht bei Einheimischen der Eindruck, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Bei Asylbewerbern insbesondere aus autoritären Herkunftsländern führt dies zu einem fatalen Autoritätsverfall deutscher Vollzugsbehörden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass Verstöße gegen das Ausländerrecht in allen Bundesländern einheitlich geahndet werden. Auch bei strafrechtlicher Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das Ausländerrecht muss die Abschiebung drohen, damit der Identitätsmissbrauch endet.
10. Ausbildung für Re-Nation- Building: Die CSU begrüßt die Einigung der Koalition auf eine Überprüfung des gewährten Schutzes spätestens drei Jahre nach einer positiven Entscheidung. Vor diesem Hintergrund muss stärker unterschieden werden zwischen Integration in Deutschland und Perspektiven für die Rückkehr. Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Rahmenprogramm für eine Rückkehr fokussierte Ausbildung im Sinne des Re-Nation-Building für die Hauptherkunftsländer zu erarbeiten.
Begründung:
Der Migrationsdruck in die EU ist eine entscheidende Herausforderung dieses Kontinents. Einschlägigen Prognosen zufolge wird die Erdbevölkerung bis 2030 um weitere 0,9 Milliarden auf 8,4 Milliarden anwachsen. Dieser Zuwachs findet fast ausschließlich in den Entwicklungsländern statt. Migrationsforscher gehen davon aus, dass bis 2030 etwa 28 Millionen Menschen versuchen nach Europa einzuwandern. Gleichzeitig beeinflusst die Kommunikation von Migrationswilligen mit bereits Migrierten das Wanderungsverhältnis in nie dagewesener Weise. Migration löst in den Herkunftsländern keine Probleme, sondern schafft nur neue. Umgekehrt hält kein Land auf Dauer unbegrenzten Zuzug aus. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren in einzigartiger Weise humanitär engagiert. Bayern hat dabei eine Visitenkarte der Humanität abgegeben.
Gleichzeitig zeigen Entwicklung wie z.B. bei der Essener Tafel, dass unsere Land an die Grenze der Belastbarkeit stößt. Wenn wir die Solidarität im Land erhalten wollen, müssen wir Zuwanderung effektiv begrenzen und die Zweckentfremdung des deutschen Asylrechts zur Einwanderung beenden. Dazu muss Deutschland wie auch die EU das unmissverständliche Signal senden, dass sich die gefährliche Reise für nicht schutzbedürftige Menschen nicht lohnt.
Und dieses Signal ist die strikte Unterscheidung zwischen Asyl und Einwanderung verbunden mit der konsequenten und schnellen Rückführung von nicht schutzbedürftigen Migranten. Das schulden wir vor allem denen, die wirklich Schutz brauchen. Migration nach Europa und Deutschland ist kein Recht, sondern ein Privileg.