(09.06.2018) „Der Aufstand der Asylbewerber in Waldkraiburg fällt unter Paragraph 125 Landfriedensbruch, Gewalttaten aus einer Menschenmenge heraus. Strafe hierfür bis zu drei Jahren Gefängnis. Ich hoffe dass Staatsanwaltschaft und Justiz ihren Beitrag dazu leisten, die Ordnung im Staat aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen.
Dazu muss jetzt ein klares Zeichen gesetzt werden, damit nicht immer mehr Menschen das Vertrauen in unseren Rechtsstaat verlieren und Gewalttäter sich bestätigt sehen. Haftstrafe und Abschiebung der Gewalttäter ist unumgänglich.“