Von links der Vorsitzende der LandesSeniorenVertretung Bayern e. V. Franz Wölfl, Dr. Georg Hellwig, Hermann Lappus, Staatsminister Dr. Florian Herrmann, MdL, stellv. LSVB-Vorsitzender Bernd Fischer, Franziska Miroschnikoff - Foto Bayerische Staatskanzlei
Landshut/München (08.08.2018) Der Vorsitzende des Seniorenbeirates der Stadt Landshut Franz Wölfl, der auch Vorsitzender der LandesSeniorenVertretung Bayern e. V. ist, wurde vom Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Staatsminister Dr. Florian Herrmann, zu einem Gedankenaustausch über landespolitisch relevante seniorenpolitische Themen empfangen.
Im Mittelpunkt des Gesprächs stand einmal der von der LandesSeniorenVertretung erarbeitete Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der politischen Gestaltungsrechte der älteren Bevölkerung Bayerns. Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es u. a., für alle bayerischen Seniorenräte und Seniorenbeiräte gesetzlich Mindeststandards festzulegen, wie beispielsweise Antragsrecht, Rederecht usw. Darüber hinaus warb Franz Wölfl dafür, die LandesSeniorenVertretung als vollberechtigtes Mitglied in den Rundfunkrat des BR aufzunehmen.
In Nordrhein Westfalen und Niedersachsen wären die dortigen Landesseniorenräte bereits in den Rundfunkräten vertreten. Beide Seiten – Staatsminister Dr. Florian Herrmann und die LandesSeniorenVertretung – wollen den Gedankenaustausch zu gegebener Zeit fortsetzen.
Wenn auch die Bayerische Staatsregierung in Sachen Seniorenpolitik eine ganz zentrale Rolle spiele, so dürfe nicht übersehen werden, dass sich die älteren Menschen, wenn sie ein Problem haben, das sie nicht lösen können, primär nicht an die Bayerische Staatsregierung wenden, sondern an ihre Kommune, erklärte Franz Wölfl nach dem Gespräch in der Staatskanzlei. Die Rolle der Kommunen als zentrale Akteure für die Anliegen der älteren Menschen entspräche nicht nur ihrer Verfassungsrechtlich verankerten Zuständigkeit, sondern sei auch der Tatsache geschuldet, dass die Kommunen in besonderer Weise von den Herausforderungen des demographischen Alterns der Bevölkerung betroffen seien. So sei es für den Seniorenbeirat der Stadt Landshut eine Selbstverständlichkeit, sich mit all seinen Anliegen ausschließlich an die Stadt Landshut zu wenden.
Aktuell stünden zwei Anträge des Seniorenbeirates zur Beratung an. Der eine Antrag betreffe die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle in der Stadtverwaltung für Wohnraumberatung und Wohnraumanpassung. Mit dem zweiten Antrag plädiere der Seniorenbeirat dafür, die Einhaltung der Vorschriften über barrierefreies Bauen im Falle privater Bauträgerschaft durch die Stadtverwaltung zumindest stichprobenartig zu überprüfen.
Möglichst lange in den eigenen vier Wänden und in der vertrauten Umgebung wohnen zu bleiben, ist der erklärte Wunsch der meisten älteren Menschen. Das ist jedoch nicht so ohne weiteres möglich, weil das eigene Haus oder die Wohnung nicht altersgerecht gebaut oder ausgestattet sind. Nachbesserungen sind daher unverzichtbar, angefangen bei kleineren Umbaumaßnahmen, wie beispielsweise der Einbau einer ebenerdigen Dusche, bis hin zur Ausstattung mit technischen Assistenzsystemen, wie beispielsweise Sensormatten. Hierbei sind viele ältere Menschen überfordert, sei es, dass sie nicht wissen, wie und wo man zweckmäßigerweise nachbessert oder welche Finanzierungshilfen seitens des Staates und der Kranken- und Pflegekassen es gibt.
Eine zentrale Anlaufstelle bei der Stadt, die kostenlos informiert und berät, wäre nicht nur hilfreich, sondern ist in einer Stadt wie Landshut, in der jeder vierte Einwohner 65 Jahre oder älter ist, sogar notwendig, so Franz Wölfl. Der Seniorenbeirat gehe daher davon aus, dass Oberbürgermeister und die weiteren Mitglieder des Bausenats diesen Anliegen aufgeschlossen gegenüber stehen und den Anträgen zustimmen.