Grafik: In den blauen Bereichen der Karte darf an Silvester kein Feuerwerk mehr gezündet werden.
Landshut – gw (21.11.2018) Städte wie Würzburg, Bamberg oder Straubing haben es schon durchgesetzt, jetzt zieht Landshut nach. Schon beim kommenden Jahreswechsel dürfen keine Feuerwerkskörper mehr in der Landshuter Altstadt abgefeuert werden. Grundlage dafür ist die Erste Verordnung des Sprengstoffgesetzes. Das Verbot gilt bereits zum Jahreswechsel 2018/19.
Thomas Kortmann sprach das Thema bei der Bürgerversammlung Altstadt im Juni an. Nun lässt die Stadt Taten folgen. Denn nach der Ersten Verordnung des Sprengstoffgesetzes, dürfen im Bereich von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden keine pyrotechnischen Gegenstände gezündet werden.
Zu den brandempfindlichen Gebäuden zählt die Verwaltung das gesamte historische Ensemble der Landshuter Innenstadt mit ihren zahlreichen Einzeldenkmälern im Kernbereich.
Der Vorstoß wird sicherlich die bestehenden Gewohnheiten in der Silvesternacht stark verändern, aber die Mehrheit der Stadträte unterstützt das Verbot, wie z.B. Robert Mader (FW): „Ich halte das für richtig“. Hedwig Borgmann (Grüne) fügte an, dass die Knallerei in der Altstadt in den vergangenen Jahren immer mehr wurde und auch gezielt auch Leute geschossen wurde. Sie regte an, die Knallerei auch die Mühlen- oder Ringelstecherwiese zu verlagern.
Durch die Verordnung bekommt die Polizei die Möglichkeit durchzugreifen, so Rechtsdirektorin Claudia Kerschbaumer und Fritz van Bracht, Der Ordnungsamtsleiter, ergänzte, dass eine vollständige Überwachung durch die Polizei nicht möglich sei, aber die Sicherheitswacht unterstützen kann. „Wir müssen heuer einfach damit anfangen.“
Mit Ausnahme von Philipp Wetzstein (CSU) beschloss der Verwaltungssenat, am 31. Dezember und 1. Januar das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 (Feuerwerkskörper und Kleinfeuerwerke) zu untersagen.