Fotos (W. Götz): Nur noch Gestrüpp anstatt 35 Bäume in der Neuen Bergstraße.
Landshut – gw (20.12.2018) „Vorsätzlich“ und „besonders schwerwiegend“ mit diesen Attributen bezeichnet Hans Ritthaler vom städtischen Naturschutz die Baumfällungen in der Neuen Bergstraße 61. Am 6. November rückte dort eine Landshuter Firma an, um ein Grundstück zu roden. Von den 35 Bäumen unterstanden 23 der Baumschutzverordnung. Nicht nur die Verwaltung reagiert stocksauer, auch der Stadtrat und die ÖDP wollte wissen, was die Stadt nun unternimmt..
Für das Grundstück mit der Hausnummer 61 in der Neuen Bergstraße wurde ein Bauantrag für ein Mehrfamilienhaus samt Tiefgarage gestellt. Um ein bewaldetes Areal bebauen zu können, gibt es die Möglichkeit unter bestimmten Auflagen eine Befreiung von der Baumschutzverordnung zu erhalten. Dies greift aber nur dann, wenn eine Baugenehmigung vorliegt.
Für dieses Grundstück gab es aber nie eine Baugenehmigung und der Eigentümer zog seinen Bauantrag im Oktober sogar zurück, ohne einen neuen nachzureichen.
Am 6. November geschah dann eine ad hoc-Aktion. Der Kettensägentrupp rückte an, um das Gelände zu roden. Was Ritthaler besonders schmerzt: Dort stand eine 20 Meter hohe Eiche, in einwandfreien, stabilen Zustand, die noch viele Jahrzehnte hätte gedeihen können.
So präsentiert sich das Gelände bergaufwärts gesehen.
Das alarmierte Umweltamt rückte sofort aus und untersagte um kurz nach 10 Uhr mündlich vor Ort die Baumfällungen. Das war dem Grundstückseigentümer egal. Er ordnete um 13 Uhr an: Es wird weiter gerodet! Die Kettensägen mähten sich weiter durch das Holz. Bis kein Baum mehr stand, bis kahle Tatsachen geschaffen wurden. Inklusive der besonders wertvollen Eiche.
Zwei Tage später begannen die Mühlen der Verwaltung die illegale Rodung in die Mangel zu nehmen. Der Grundstückeigentümer und die ausführende Firma erhielten amtliche Schreiben mit dem Betreff: „Ordnungswidrigkeitsverfahren“. Diese wurden natürlich nicht akzeptiert, sondern erst mal von deren Advokaten beantwortet.
Unbeeindruckt davon sieht die Verwaltung ganz klar den Tatbestand, dass hier vorsätzlich gegen die Baumschutzverordnung verstoßen wurde, mit dem Zusatz: „Besonders schwerwiegend!“
Die Stadt möchte das nicht ungesühnt lassen. Wie hoch die Strafe ausfallen wird, kann Hans Ritthaler noch nicht auf den Euro genau sagen. Aber ein mittlerer fünfstelliger Betrag wird es wohl werden. Sowohl der Grundbesitzer und auch die Baumfäller werden bluten müssen.
Zudem will die Verwaltung Ersatzpflanzungen anordnen und zwar an Ort und Stelle. Gedacht wird an Bäume mit einem Stammdurchmesser von 25 bis 30 Zentimeter.
Diese Ausführungen von Hans Ritthaler waren ganz nach Geschmack von Stadträtin Karina Habereder. Sie kommentierte: „Unverschämtheit! Hier muss man mit Härte durchgreifen.“