Die Grüne fordern eine grundsätzliche Änderung der städtischen Vergabepraxis bei Liegenschaften und Grundstücken für den Geschosswohnungsbau. - Foto: W. Götz
Landshut - pm (18.02.2019) Im Interesse einer identitätsstiftenden Stadtentwicklung und einer vorausschauenden, aktiven Liegenschaftspolitik ist der Grünen Stadtratsfraktion ein Umsteuern in der städtischen Vergabepraxis ein zentrales Anliegen. In einem Dringlichkeitsantrag fordern sie nun, städtische Liegenschaften und Grundstücke für den Wohnungsbau nicht mehr meistbietend zu verkaufen, sondern nur noch im Erbbaurecht und nach Konzeptqualität zu vergeben.
„Der Boden ist für eine Stadt keine bloße Handelsware, sondern von ausschlaggebender Bedeutung für Entwicklung, Gestaltung und Nutzung des Stadtraumes. Das gilt selbstverständlich auch für bebaute Grundstücke von so herausragender Bedeutung wie die Martinsschule oder das Ottonianum“, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sigi Hagl. In vielen anderen Städten habe man das längst erkannt und setzt auf Erbpacht und Konzeptvergabe.
Bei Erbbaurecht bleibt die Stadt Eigentümerin des Bodens und bewahrt sich für alle Zukunft das Recht, diesen Boden den Zwecken zuzuführen, die im öffentlichen Interesse geboten sind.
Der Bundesgerichtshof hat kürzlich in seinem Urteil zur zeitlichen Begrenzung vonSozialbindungen die Kommunen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie mit dem Erbbaurecht arbeiten sollten, wenn sie weder selber bauen noch privaten Investoren freie Hand lassen wollen. Denn Bindungen aus einem Erbbaurechtsvertrag gelten für die ganze Vertragsdauer, wie lange die auch immer sein mag.
Die finanzielle Seite betreffend, weist der Fraktionsvorsitzende Stefan Gruber auf einen Aspekt hin, der in der bisherigen Debatte noch gar nicht bedacht wurde. Als Gegenleistung für die Hingabe eines Erbbaurechtes kann nämlich nicht nur der fast allgemein übliche, jährlich wiederkehrende Erbbauzins vereinbart werden, sondern ebenso wie beim Kaufvertrag ein einmalig zu zahlender Kaufpreis. Das kann für die Stadt in der derzeitigen Haushaltslage sehr wohl von Bedeutung sein.
Neben Erbbaurecht fordert die Grünen Fraktion zudem die Vergabe nach Konzeptqualität.
„So lassen sich wohnungspolitische, stadtentwicklungs- und umweltpolitische Ziele hervorragend steuern und damit zentrale Ziele der Stadtentwicklung verwirklichen“, betont Sigi Hagl. Grundprinzip der Konzeptvergabe ist es, nicht an den Meistbietenden zu vergeben, sondern an den Akteur, der das beste Nutzungskonzept vorlegt und umsetzen kann. Die Konzeptvergabe hilft außerdem, preisgünstigen Wohnraum zu schaffen und gemischte Bewohnerstrukturen sicher zu stellen. Hagl: „Genossenschaften und Baugruppen haben in einem Preisbieterverfahren doch keine Chance auf einenZuschlag. Mit den Instrumenten einer Konzeptvergabe können solche Projekte gezielt gefördert werden. Und genau darum muss es uns gehen.“
Hier der Dringlichkeitsantrag im Wortlaut:
Der Stadtrat möge beschließen:
Städtische Liegenschaften und Grundstücke für den Geschosswohnungsbau werden nur noch im Erbbaurecht vergeben oder mittels Konzeptvergabe veräußert.
Begründung:
Im Interesse einer identitätsstiftenden Stadtentwicklung und einer vorausschauenden, aktiven Liegenschaftspolitik einer lebenswerten Stadt ist die qualitative Verwertung von Grundstücken ein zentrales Steuerungsinstrument.
Bei Erbbaurecht bleibt die Stadt Eigentümerin des Bodens und bewahrt sich für alle Zukunft das Recht, diesen Boden jeweils solchen Zwecken zuzuführen, die im öffentlichen Interesse geboten sind. Städtische Liegenschaften und Grundstücke für den Geschoßwohnungsbau sollen daher nicht mehr meistbietend verkauft, sondern im Erbbaurecht und nach Konzeptqualität vergeben werden. Der Boden ist für eine Stadt keine bloße Handelsware sondern von ausschlaggebender Bedeutung für Entwicklung, Gestaltung und Nutzung des Stadtraumes. Das gilt auch für bebaute Grundstücke von herausragender Bedeutung wie die Martinsschule oder das Ottonianum.