Landshut – pm (22.11.2019) In der Vergangenen Woche trafen sich Mitglieder von Aufstehen und der SPD Landshut, um über gemeinsame Ziele zu diskutieren. „Uns ist wichtig, dass gleiche Ziele auch gemeinsam formuliert und verfolgt werden, damit sind wir bei bestimmten Themen auch schlagkräftiger.“, so die Initiatoren des Treffens Werner H.J. Wagner von Aufstehen und Landesvorstandsmitglied und SPD-Fraktionsvorsitzende Anja König.
Hauptsächlich gehe es dabei um Bundesthemen in der Sozialpolitik. Eines der wichtigsten Themen sei für beide Gruppierungen die Rentenpolitik.
Die Rentenreformen zu Beginn dieses Jahrhunderts hinterlassen zunehmend ihre Spuren. Das Rentenniveau sinkt spürbar: gegenüber 1989 ergibt sich bereits heute eine Senkung um knapp 14 Prozent. Vorgesehen sind weitere Absenkungen des gesetzlichen Rentenniveaus mit der Folge künftig drohender Altersarmut in größerem Stil - insbesondere für Geringverdiener.
Der rentenpolitische Paradigmenwechsel aus dem Jahr 2001, vom Leistungsziel auf ein starres und einseitiges Beitragssatzziel im Rahmen einer Teil-Privatisierung umzustellen, ist gescheitert. Der Anspruch war, das drastisch abgesenkte gesetzliche Rentenniveau durch eine Teilprivatisierung im Rahmen der kapitalgedeckten „Riesterrenten“ auszugleichen und so das Gesamtversorgungsniveau stabil zu halten. Es wird nach allen vorliegenden Berechnungen signifikant verfehlt, weil die Inanspruchnahme der Riesterprodukte wie die ursprünglich erwarteten Renditen weit hinter den viel zu optimistischen Annahmen zurückgeblieben sind.
Vor diesem Hintergrund schlagen die Anwesenden vor, das bisherige System der Alterssicherung langfristig und unter Beachtung des Vertrauens- und Bestandsschutzes in eine Erwerbstätigenversicherung, in der alle erwachsenen Bürger pflichtversichert sind, umzuwandeln, angelehnt an das österreichische Rentensystem. Eine solche Erwerbstätigenversicherung bietet perspektivisch die Chance, das gesetzliche Rentenniveau wieder zu erhöhen, den sich abzeichnenden Anstieg von Altersarmut zu vermeiden und die bestehenden Ungerechtigkeiten in den derzeitigen Alterssicherungssystemen zu überwinden. Gleichzeitig kann im Rahmen einer solchen Versicherung ein Pfad für langfristig stabile Beitragssätze eingeschlagen werden, der die - relativen - Belastungen des demographischen Wandels abfedert und ökonomisch effizient ist.
Bei der Umsetzung sollten insbesondere folgende Eckpunkte berücksichtigt werden: Mit der Erwerbstätigenversicherung wird eine individuelle Versicherungspflicht angestrebt, die sich auf die gesamte Wohnbevölkerung vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum Rentenbeginn erstreckt. Künftige Beamte, politische Mandatsträger, künftige Selbstständige und Nichterwerbstätige sollen dabei ebenfalls versicherungspflichtig. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleibt es bei der Beitragsberechnung nach dem paritätischen Modell auf Grundlage der versicherungspflichtigen Bruttolöhne. Für Selbständige wird der erzielte Gewinn zur Beitragsbemessungsgrundlage, wobei in der Startphase Befreiungs- und Ermässigungstatbestände greifen müssen. Der Mindestbeitrag muss der Hälfte des Betrages entsprechen, mit dem eine armutsfeste Mindestrente (derzeit ca. 850 Euro netto monatlich) erworben werden kann (Mindesteigenbeitrag). Die derzeit geltende Beitragsbemessungsgrenze soll aufgehoben werden. Für die Berechnung der Höhe der Rente gilt grundsätzlich weiterhin eine Äquivalenz von Beitrag und Rente. Allerdings nur bis zu einer Rentenhöhe, die dem 1,5-fachen der Durchschnittsrente entspricht (Höchstrente). Damit sich jeder auch in diesem System eine lebensstandardsichernde Rente erarbeiten kann, fordern die Anwesenden eine Anhebung des Mindestlohnes auf 15 Euro sowie ein Verbot von prekären Beschäftigungsverhältnissen bei abhängig Beschäftigten und Selbstständigen.
„Ein solches System der Alterssicherung sorgt für ein hohes Maß an Gerechtigkeit, weil die unterschiedlichen Konditionen und Versorgungsniveuas der einzelnen Altersicherungssysteme auf Basis einer lebensstandardsichernden Versorgung für alle Bürger angeglichen werden können. Der Übergang wird eine ganze Generation andauern. Damit künftige Generationen ein gerechtes, solidarisches und effizientes System der Alterssicherung vorfinden können, müssen wir deshalb heute schon damit beginnen, den Übergang zu organisieren.