Das Bußgeld für die illegale Rodung steht noch aus, aber der Bauantrag steht schon im Haus. - Foto: W. Götz
Landshut – pm (25.04.2020) Das Grundstück in der Neuen Bergstraße 61 hat die Verwaltung und den Stadtrat schon mehrmals beschäftigt. Im vergangen Jahr hatte der Besitzer den Baumbestand des Areals per Kettensäge weitgehend entgrünt. Das war nicht rechtmäßig, ein Bußgeldbescheid aus dem Rathaus folgte. Jetzt stellt er einen Bauantrag für zwei Häuser in Hanglage. Doch der Bausenat hat dafür erst mal wenig Verständnis.
Gerd Steinberger (SPD) erkundigte sich zunächst nach der Dimension der Tiefgarageneinfahrt. Stefan Jahn von der städtischen Bauaufsicht sah darin kein Problem beim Einfahren von der neuen Bergstraße aus. Da ist genügend Puffer vorhanden.
Dann hakte Stefan Gruber (Grüne) in den wunden Punkt ein: Er wollte wissen, ob das damals verhängte Bußgeld wegen der nicht genehmigten Baumfällung, die auch gegen die Baumschutzrichtlinie der Stadt Landshut verstieß, schon beglichen sei. Zur Erinnerung: Als der Abholztrupp damals am Werken war, kam Besuch vom Umweltamt vorbei und untersagte das weitere Abholzen. Nichts desto trotz setzten die Baumfäller ihre Arbeit fort.
Darauf antwortete Stefan Jahn, dass dieses Bußgeld demnächst in einer öffentlichen Sitzung vor dem Amtsgericht verhandelt wird. Gruber erwiderte: „Dafür habe ich kein Verständnis, können wir den Bauantrag nicht verschieben, bis die Sache vor Gericht abgeschlossen ist?“ Darauf klärte Baudirektor Johannes Doll auf: „Wir können Naturschutz und Baurecht nicht miteinander verknüpfen.“
Bernd Friedrich (BfL) sprach sich seinen Frust von der Leber: „Wir sollen uns nicht auf der Nase herumtanzen lassen.“
So stellen sich der Bauherr und das Architekturbüro die zukünftige Bebauung mit zwei Häusern vor. - Plan: Landschaftsarchitektur Brenner
Auch Hans-Peter Summer (LM) sah Probleme bei der Tiefgarageneinfahrt, dem Verkehr auf der Neuen Bergstraße und parkenden Autos am Straßenrand. Noch mehr interessierte ihn, ob schon alle Unterschriften der Nachbarn vorliegen. Das verneinte Stefan Jahn, aber es benötigt die Unterschriften nicht. Denn, wenn alle Abstandflächen eingehalten werden, kann die Baugenehmigung trotzdem erteilt werden.
In der Kritik stand seitens Elke März-Granda (ÖDP) und Stefan Gruber auch der massive Eingriff in den Hang und den gravierenden Eingriff in die natürliche Geländefläche. März-Ganda forderte gar, dem Eigentümer das Grundstück für seine Tiefgaragenzufahrt nicht zu verkaufen, das sich in städtischem Besitz befindet und stellte nochmals fest: Er hat gegen Gesetz und Ordnung verstoßen.“
Um die verschiedenen offenen Punkte des Bauantrags zunächst rechtlich zu klären, schlug sie vor, die ganze Angelegenheit erst in einer zweiter Lesung zu behandeln. Auch OB Alexander Putz mischte sich in die Debatte ein. Die Sache mit "Zahn um Zahn und Auge um Auge zu behandeln“, läuft für ihn über das Ziel hinaus, insbesondere die Zufahrt zu verweigern.
Letztendlich schickten die Stadträte mit 8:3 Stimmen die Angelegenheit in die zweite Lesung und möchten das Thema auch im Verkehrssenat behandelt wissen.