Landshut - pm (16.05.2020) Der Stadtrat möge beschließen: Ende 2020 bis 2025 laufen EEG-Förderprogramme aus. Davon betroffene Anlagen sollen womöglich nicht abgeschaltet, sondern von den Stadtwerken weiter genutzt werden. Die Verwaltung möge daher berichten und eine mögliche Realisierung von Großspeichern prüfen. So steht es in einem Antrag der neuen grünen Stadträtin Elke Rümmelein und des grünen Stadtrats Prof. Dr. Frank Palme (Fotos).
Der Antrag im Wortlaut: Zu Privaten Photovoltaikanlagen:
- Wie viele Haushalte haben am 100.000-Dächer-Programm der Bundesrepublik teilgenommen und wie viele fallen darüber hinaus bis 2025 aus der Förderung?
- Wie viele davon sind noch in Betrieb und welches Potential haben sie im hierzu dargestellten, aktuellen Energiemix?
- Wie viel Energie wurde von privaten Haushalten in das Netz der Stadtwerke eingespeist und ist dabei eine Tendenz zu beobachten, die einen Rückschluss auf einen signifikant abnehmenden Wirkungsgrad zulässt?
- Wird die Umsetzung der neuen EU/EEG-Richtlinie für Privathaushalte bereits geprüft?
Zu Großspeichern:
- Die Stadtwerke prüfen rechtliche Grundlagen als auch die Wirtschaftlichkeit für die Energieeinspeisung von Privathaushalten in kommunale Großspeicher und erarbeiten ein mögliches Preisangebot für Anbieter.
- Die Stadtwerke legen dar, inwieweit Großspeicher zur Frequenzstabilisierung des kommunalen Energienetzes, zur dessen Ausfallsicherheit sowie zur Kaltstartfähigkeit der bestehenden Kraftwerke beitragen können.
- Die Stadtwerke stellen die Förderfähigkeit kommunaler Großspeicher in Landshut dar und erarbeiten eine Konzeptskizze für deren mögliche Realisierung.
Begründung:
Ende dieses Jahres bis 2025 fallen etliche Photovoltaikanlagen aus der EEG-Förderung. Sowohl die anfallende EEG-Umlage als auch die Kosten für den Einbau von kleinen Privatspeichern sowie gesetzlich geforderten Zählern machen den Weiterbetrieb solcher Anlagen rechtlich unsicher und finanziell vergleichsweise unattraktiv. Das mögliche Abschalten dieser bereits bestehenden Anlagen ist jedoch sowohl ökologisch unsinnig als auch gesamtwirtschaftlich unnötig, da diese Bestandsanlagen allgemein als robust gelten und auch noch auf Jahre hinaus zuverlässig Energie liefern könnten. Sie tragen vielmehr einen nicht unerheblichen Teil zur CO2-Einsparung bei und eine unnötige Entsorgung würde ohne Not Sondermüll erzeugen.
Die Stadtwerke müssen als Anbieter und Erzeuger rechtlich stets eine ausgeglichene Energiebilanz vorweisen, so dass unkontrolliertes Einspeisen oder sogar Verschenken dieses Stromes nicht möglich ist. Die jüngste EEG-Richtlinie der EU sieht vor, dass Anlagenbetreiber das Recht haben, den Strom, den sie nicht selbst nutzen können, ins Netz einzuspeisen und dafür eine Vergütung zu Marktpreisen zu erhalten. Doch die Stadtwerke können diesen Strom für sich und ihre Kunden nutzen, indem sie große, kommunale Energiespeicher betreiben bzw. ausbauen und den Privaterzeugern eine Abnahme zu festen Konditionen anbieten. Ein jeweiliger Einbau von Kleinspeichern und Zählern würde für die Vertragspartner unnötig und somit könnten deren Anlagen erhalten bleiben und gleichzeitig von den Stadtwerken wie ein Kleinkraftwerk (ähnlich dem Kombikraftwerk Haßfurt 1) gesteuert und genutzt werden.
gez.
Elke Rümmelein, Stadträtin (Die Grünen)
Prof. Dr. Frank Palme. Stadtrat (Die Grünen)
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1 Petra Hannen: Stadtwerk Haßfurt und Digital Energy