Landshut – gw/pm (17.07.2020) Für den Wertstoffhof II steht derzeit ein Areal in Berggrub, gleich in Nachbarschaft zur JVA in der engeren Auswahl. Diesen Standort sieht ÖDP-Stadträtin Elke März-Granda als ungeeignet an, weshalb sie anregt auch Alternativen zu prüfen. In erster Linie geht es ihr mit ihrem Stadtratskollegen Dr. Stefan Müller-Kroehling darum, durch den An- und Abtransport des Wertstoffs Straßen zu entlasten. Hier der Antrag im Wortlaut:
Antrag: Prüfung weiterer Aspekte zur Standortfrage WEZ II
Die Stadtverwaltung möge für das geplante WEZ II als Grundlage der zu treffenden Entscheidung folgende Punkte prüfen:
1. Den Umfang der Entstehung neuen Verkehrs und die verkehrliche Belastung bestehender Straßen. Dies umfasst sowohl die Anlieferung als auch den Abtransport des Materials zur Weiterverwertung, und sollte sowohl die durchschnittlichen Fahrtstrecken, sowie auch die Möglichkeit umfassen, Fahrten mit anderen Erledigungen (z.B. Abgabe in Gebrauchtwarenhäusern) zu kombinieren.
2. Möglichkeiten alternativer Standorte, die den Abtransport des sortierten Materials teilweise auch auf der Schiene abwickeln zu können (Bahnhofsnähe).
3. Der Standort Berggrub wird aufgrund der bestehenden Beschlusslage nicht weiterverfolgt.
Begründung
Zu 1 und 2) Durch ein nicht optimal verkehrsplanerisch platziertes WEZ kann es zu einem erheblichen neuen Quell- und Zielverkehr kommen, der einzig und allein der Anlieferung von Abfall dient und so Abgase und Staus erzeugt, obwohl bei einer optimierten Platzierung Fahrten kombiniert werden können und auch der Abtransport für zukunftsfähige Alternativen (mögliche Reaktivierung von Industriegleisen) offen wäre. Die Nähe von caritativen Verwertungseinrichtungen, wie z.B. das Gebrauchtwarenhaus „Hab und Gut“ sollten bei der Betrachtung eine bedeutende Rolle spielen und ebenso Einkaufsmöglichkeiten wie beispielsweise im Handwerkerbereich.
Zu 3) Im Rahmen von Untersuchungen für einen geeigneten Landfahrerplatz wurde festgestellt, dass der Standort Berggrub nicht geeignet ist (Bausenatssitzung vom 14.05.2013). Damals hat man vom Grundstück in Berggrub Abstand genommen, da die bodenmechanischen Untersuchungen ergaben, dass die vorhandenen Böden weder zur Gründung einer Verkehrsfläche noch für die Errichtung von Versickerungsanlagen geeignet sind. Diese hätten nur durch unverhältnismäßig hohe Kosten erstellt werden können. Das erstellte Gutachten hat deshalb ausdrücklich von einer Versickerung von Niederschlagswasser abgeraten.
gez.: Dr. Stefan Müller-Kroehling, Elke März-Granda