Klage gegen industrielle Schweinemast - Dringlichkeitsantrag des Stadtrats zur Sicherung des Trinkwassers – Städtische Interessen erfordern gerichtliches Vorgehen gegen die Genehmigung von neuen, riesigen Schweinestallbauten direkt vor dem Stadtteil Achdorf. - Auf Initiative der Stadträte Ludwig Zellner, Norbert Hoffmann und Lothar Reichwein haben 27 Stadträte aller Fraktionen und Gruppierungen einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, dass die Stadt Landshut und die Stadtwerke fristgerecht Klage gegen die Genehmigung für den Neubau und den Betrieb von zwei Schweinemastställen und einem Ferkelaufzuchtstall durch zwei Investoren ganz nahe an der Stadtgrenze zum Stadtteil Achdorf einreichen.
Die Genehmigung, die gerade vom Landratsamt erteilt worden ist, berücksichtigt nämlich überhaupt nicht die Interessen und Belange der Stadt, ihrer Bürger und Bürgerinnen sowie der Stadtwerke.
Durch den Neubau und Betrieb dieses industriellen Schweinemastprojektes werden die Rechte der Stadt, ihrer Bewohner und der Stadtwerke eklatant verletzt. Insbesondere wird das Grundwasser und damit das Trinkwasser gefährdet, wie das Gutachten des Hydrologen Dr. Prösl feststellt.
Entscheidende Einwendungen der Stadt sind im Genehmigungsverfahren nicht konkret behandelt worden, teilweise erhielt die Stadt trotz mehrmaliger Schreiben des Oberbürgermeisters nicht einmal konkrete Antworten. Eine derartige Klage stellt die konsequente Fortsetzung des einstimmigen Umweltsenatsbeschlusses (10 : 0) vom 09.07.2012 dar.
Die Stadt und die Stadtwerke könnten folgende rechtliche Einwendungen auf dem Klageweg vorbringen:
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Infragestellung der Privilegierung dieses Vorhabens. Mitten auf der grünen Wiese zwischen Mittergolding und Aign/Achdorf dürfen durch diese
angezweifelte Privilegierung drei große Ställe und Güllebecken errichtet werden. Dadurch wird dort, wo auch der Landshuter Höhenweg vorbeiführt, die bisher idyllische Landschaft brutal zerstört. Aufgrund der Privilegierung der Landwirtschaft spielt dies rechtlich aber keinerlei Rolle.
Bei der Erteilung des Einvernehmens der Standortgemeinde Tiefenbach sind die nachbarschaftlichen Interessen der Stadt überhaupt nicht berücksichtigt worden, weil die Stadt von der Gemeinde Tiefenbach vor ihrer Entscheidung nicht einmal gefragt, geschweige denn beteiligt worden ist. Dieser Verfahrensfehler ist nicht geheilt worden.
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Das Grundstück, auf dem dieses Projekt verwirklicht werden soll, liegt im Vorranggebiet für die Wasserversorgung „Wassereinzugsgebiet Schlossberg". Die eigenen und die gepachteten Flächen für die Gülleausbringung liegen nahezu alle im Einzugsbereich der Brunnen der Wassergewinnungsanlage Schlossberg der Stadt Landshut.
In dem Gutachten des Sachverständigen Dr. Prösl ist festgestellt worden, dass langfristig mit dem Vorhaben eine Gefährdung der dauerhaften Wasserversorgung in der Stadt Landshut verbunden ist. Wegen dieser Gefährdung des Grundwassers und damit des Trinkwassers der Stadt Landshut ist eine Genehmigung dieser industriellen Schweinemast abzulehnen. In dem Verfahren hat das zuständige Landratsamt dieses lebensnotwendige Gut „Trinkwasser" überhaupt nicht interessiert und diesen Einwand genehmigungsrechtlich nicht im Geringsten gewürdigt.
Die Stadt hat daher mehrmals eine Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert, weil aufgrund der besonderen örtlichen Gegebenheiten erhebliche
nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Genau dies ist ein Kriterium zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Auch das
Bayerische Landesamt für Umweltschutz hält „weitere Einschränkungen zur Sicherstellung der Grundwasserbeschaffenheit" für erforderlich.
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Trotz mehrfacher Nachfragen des Oberbürgermeisters ist kein konkreter Nachweis über die zur Verfügung stehenden Flächen der eigenen
Futtergrundlage und der Gülleausbringung geliefert worden. Daher wird bezweifelt, ob der Flächennachweis für das beantragte neue Schweinemastprojekt auch die Flächen für die bisherigen Betriebe (= Bestand) der KG-Betreiber, die ja fortgeführt werden, berücksichtigt.