Landshut - pm (20.10.2020) Die Stadt Landshut begrüßt den Endlagersuchprozess wie er im Standortauswahlgesetz überparteilich von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde und beteiligt sich kritisch und konstruktiv am Verfahren. Die Stadt Landshut macht von ihrem Recht Gebrauch, Einwendungen auf fachlich fundierter Basis im Rahmen der Fachkonferenzen einzubringen.
Begründung:
Die Suche nach einem sichern Endlager ist eine Menschheitsaufgabe für unsere Gesellschaft. Sie kann nur gelingen, wenn Parteien, Umweltverbände, Landesregierungen, betroffene Kommunen, Bürgerinnen und Bürger Verantwortung übernehmen und diesen Prozess konstruktiv und kritisch begleiten und Möglichkeiten der Partizipation einfordern und wahrnehmen. Er kann nur gelingen, wenn Daten und Entscheidungen transparent gemacht werden und die Teilhabe auf Augenhöhe möglich ist. Er kann nur gelingen, wenn Entscheidungen anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse getroffen werden. Insbesondere jene Parteien und Verbände, die in den vergangenen Jahrzehnten die Nutzung der Kernenergie gefordert und gefördert haben, dürfen sich jetzt nicht wegducken. Sie sind in der besonderen Verantwortung zur Lösung des Problems beizutragen.
Der Prozess muss zum Schutz und zum Wohl der nachfolgenden Generationen gelingen und er muss ohne Verzögerung
durchgeführt werden, damit der hochradioaktive Müll aus den Zwischenlagern zügig in das bestmögliche tiefengeologische Endlager verbracht werden kann.
Mit dem Endlagersuchgesetz (2013) wurde die Suche nach einem Endlager für hoch radioaktiven Müll neu gestartet und Deutschland wurde zur weißen Karte. Die Endlagersuchkommission erarbeitete die Kriterien der Endlagersuche, die im Standortauswahlgesetz (2017) umgesetzt wurden. In einem 3-phasigen Prozess soll bis zum Jahr 2031 durch ein partizipatives, wissenschaftsbasiertes, transparentes und lernendes Verfahren ein Endlagerstandort gefunden werden. Er soll die größtmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahre gewährleisten. Das Standortauswahlgesetz wurde von CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD in den Bundestag eingebracht und mit den Stimmen dieser Parteien beschlossen.
In der 1. Phase des Suchprozesses wurden anhand geologischer Daten der Landesdienste 90 Teilgebiete eingegrenzt, welche die Mindestanforderungen erfüllen und kein Ausschlusskriterium aufweisen. 54 % der Landesfläche der Bundesrepublik erfüllen diese Anforderungen und werden nun im zweiten Teil der 1. Hase genauer bewertet. Anschließend werden einige der gut geeigneten Standorte zunächst oberirdisch untersucht und später unterirdisch erkundet.
Ein Ausschluss bestimmter Regionen innerhalb der Teilgebiete zum jetzigen Zeitpunkt kann nur auf Basis wissenschaftlicher Grundlagen erfolgen. Regionalpolitisch motivierte Äußerungen untergraben die wissenschaftliche Vorgehensweise und gefährden die Position Landshuts im Verfahren.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Zeitschiene für die Fachkonferenzen Teilgebiete. Nach der Auftaktveranstaltung am 17. und 18. Oktober finden die Fachkonferenzen im Februar, April und Juni 2021 statt. Es wäre sinnvoll, wenn sich die Stadt Landshut an diesen Fachkonferenzen fachlich beteiligt. Dazu ist sicher auch Vorbereitungszeit für die Verwaltung nötig.