Bayern - pm (22.10.2020) Die Detailverliebtheit der Staatsregierung bei den Corona-Maßnahmen führt dazu, dass es zu Widersprüchen und Lücken kommt. Während der private Bereich derzeit massiv reguliert wird und es auch im Bereich von Beherbergungen zu Recht strenge Regeln gibt, ist ausgerechnet der Bereich der betrieblichen Unterkünfte in diesen Corona-Zeiten hiervon ausgenommen, so die Auffasssung des grünen niederbayersichen Landtagsabgeordneten Toni Schuberl. Gerade so, als hätte es die Skandale mit den Erntehelfern oder mit den fleischverarbeitenden Betrieben nicht gegeben, gibt es immer noch keine allgemeinen Hygienevorschriften für betriebliche Unterkünfte.
Die Landratsämter können, wenn sie wollen, im Einzelfall hierzu Regeln treffen. Das Gesundheitsministerium kann nicht einmal sagen, ob und wenn ja, welche Landkreise im Einzelfall besondere Vorschriften erlassen haben und wie diese lauten. Es scheint sie auch nicht zu interessieren. Hier haben wir einen blinden Fleck, der bereits in der Vergangenheit zu Hotspots geführt hatte.
Auch wenn betriebliche Unterkünfte anders zu beurteilen sein sollten, wie Beherbergungsbetriebe, dann sollte es zumindest klare allgemeine Regeln hierfür geben. Es kann nicht sein, dass diese einfach wie private Wohnungen behandelt werden und evtl. 100 fremde Leute zusammen einen Hausstand bilden.
Gleichzeitig gibt es für betriebliche Unterkünfte keine besonderen Regeln beim Überschreiten der Inzidenzwerte 35 und 50. Das ist so nicht akzeptabel, wenn man bedenkt, dass sich bei einer Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 50 zu Weihnachten nicht einmal Eltern mit zwei erwachsenen Kindern inklusive deren Partnern in den privaten vier Wänden treffen dürften (6 Personen, 3 Hausstände), besteht hier eine Unwucht zu Gunsten großer Betriebe.