Bereits am Montag (01.03.) wird mit dem Einbau der geglätteten Pflastersteine auf der Seite "NEON" - "Chocolat" begonnen. - Fotos Hermann Schnall
Vor dem Kaufhaus Oberpaur sind bereits einige qm mit geglätteten Pflastersteinen als Muster zu sehen.
Landshut - pm (27.02.2021) Der Stadtrat soll, so iein Antrag der Grünen Stadträte - fedeführend von Prof. Dr. Frank Palme - bei den Haushaltsberatungen 2021 und für die weitere mittelfristige Haushaltsplanung 2022 bis 2025 die erforderlichen Mittel zum Ausbau der Barrierefreiheit in der Altstadt (Pflaster) und im Rathaus I (Gebäude) einplanen.
Das betrifft die Fortführung der bereits begonnenen Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit in der Altstadt (gem den Beschüssen zu TOP 16 des Bausenats am 25.01.2019, sowie zu TOP 2 der Sitzung des gemeinsamen Bau- und Verkehrssenats am 13.03.2019 und zu TOP 7.1 des Plenums am 20.09.2019).
Ebenso die Herstellung der Barrierefreiheit im Rathaus 1 und angrenzenden Gebäudeteilen (gemäß Beschluss zu TOP 3 des Bausenats am 08.11.2019).
Begründung:
Im Anspruch einer barrierefreien Teilhabe aller Menschen am öffentlichen Leben hat Landshut die Herstellung von Barrierefreiheit in der historischen Innenstadt beschlossen, sowohl im öffentlichen Raum (Pflaster) als auch in öffentlichen Gebäuden. Nach den Meilensteinen eines barrierefreien Umbaus der Neustadt und angrenzender Gassen (insbesondere Schirmgasse) wurde mit überwiegend einstimmigen Beschlüssen des Bausenats am 25.01.2019, des gemeinsamen Bau-
und Verkehrssenats am 13.03.2019 sowie des Plenums am 20.09.2019 mit der Herstellung der Barrierefreiheit in der Altstadt in 2019 mit den Planungen begonnen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde dieser Prozess mit Rücksicht auf die gastronomische Freiflächennutzung in 2020 zurückgestellt unter Verweis auf zügige Fortführung in 2021 und den Folgejahren.
Im vorliegenden Entwurf des Haushalts 2021 sind hierzu zwar Mittel für Planungen und die nächsten Bauabschnitte Theaterstraße und Postplatz in Höhe von 645 eingestellt, jedoch kein Budget in der weiteren mittelfristigen Haushaltsplanung, um die begonnenen MaÑnahmen abzuschließen. Daher soll der erforderliche Brutto-Mittelbedarf von etwa 2,5 Mio. Euro (gemäß der Schätzung in der Vormerkung zu TOP 16 des Bausenats am 25.01.2019, ohne Berücksichtigung
möglicher Förderungen) auch für die Jahre 2022 bis 2025 dargestellt werden um den barrierefreien Ausbau der Landshuter Altstadt zügig und nach Möglichkeit innerhalb dieses Planungszeitraums abzuschließen.
Für das Rathaus 1 wurde im Bausenat am 08.11.2019 in TOP 3 ein umfangreiches Konzept "Rathaus 1 - Defizitanalyse Brandschutz, Barrierefreiheit und Hygiene" zur brandschutztechnischen Ertüchtigung und zum barrierefreien Ausbau von Rathaus 1 mit angrenzenden Gebäudeteilen (Altstadt 315) und Fleischbankgasse vorgestellt. Das Gutachten empfiehlt hinsichtlich der Barrierefreiheit dabei insbesondere: Es wird empfohlen, in den Jahren 2020 - 2023 einzelne, auf genau definierte Bereiche bezogene Maßnahmen aus dem Projekt Barrierefreiheit (Eingangstüre Rathaus I, Zugang neuer Plenarsaal, WC Steckengasse), die im Haushalt darzustellen sind, im Bauunterhalt vorzuziehen. Dies wurde auch einstimmig so in Punkt 4 beschlossen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche einzelnen im gegenwärtigen
Haushalt abbildbaren Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit vorgezogen werden können.
Hier ist besonderes Augenmerk auf die Erreichbarkeit der öffentlichen Bereiche zu legen. Insbesondere da der Bausenat die genannten Maßnahmen im Beschluss einstimmig als dringlich eingestuft und die Einstellung der erforderlichen Mittel bereits in den Haushalt 2020 beschlossen hat, soll diese Empfehlung zur dringlichen Herstellung der Barrierefreiheit im Rathaus neben Brandschutz- und Hygienemaßnahmen jetzt entsprechend ab 2021 in der mittelfristigen Haushaltsplanung dargestellt werden. Das Bruttovolumen des barrierefreien Ausbaus liegt dabei laut genanntem Gutachten bei etwa 1 Mio. Euro.
Fazit: Barrierefreiheit ist für die Betroffenen kein optionaler Luxus, sondern fundamentale Notwendigkeit für eine selbstbestimmte Teilhabe am öffentlichen Leben und gerade auch in diesen fordernden Zeiten. Auf die im Antrag dargestellten wichtigen Schritte zur Herstellung der gesamtheitlichen Barrierefreiheit in der Landshuter Altstadt und im Rathaus 1 warten die Betroffenen seit mittlerweile sehr vielen Jahren und haben diesen aufwendigen Prozess konstruktiv und geduldig begleitet, der jetzt entsprechend Beschlusslage in den nächsten Jahren im Haushalt dargestellt, weitergeführt und zügig zum Abschluss gebracht werden soll.
Und nicht zuletzt ist der Ausbau der Barrierefreiheit für alle Menschen vorteilhaft und fördert auch die touristische und wirtschaftliche Entwicklung Landshuts.
gez.
Prof. Dr. Frank Palme
Verwaltungsbeirat für Menschen mit Behinderung