Rita Hagl-Kehl und Kathrin Zellner im Gespräch.
Waldkirchen - pm (27.02.2021) Ab Montag, 1. März, dürfen Friseure wieder ihre Türen öffnen und unter strengen Hygieneauflagen Kunden empfangen. Im Gespräch mit Kathrin Zellner (re.), Vizepräsidentin der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz und selbst Friseurmeisterin, erkundigte sich die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz über die aktuelle Lage in der Branche.
Seit Mitte Dezember letzten Jahres haben auch Friseursalons im Rahmen des Corona-Lockdowns geschlossen. Nachdem die Infektionszahlen in den letzten Wochen zurückgegangen sind dürfen die Betriebe der Branche zum 1. März unter strengen Auflagen wieder öffnen. Neben allgemeinen Regeln, wie beispielsweise der Pflicht zum Tragen einer Maske oder der Handdesinfektion beim Betreten der Ladenfläche, darf sich zudem nur eine Person pro 10 m² innerhalb des Ladens aufhalten. Dies würde nun besonders in kleinen Betrieben zu neuen Herausforderungen führen. „Hier habe ich bereits im Arbeitsministerium nachgehakt und kann beruhigen: Ein generelles Verbot der Unterschreitung der Mindestfläche enthält die zugrunde liegende Verordnung nicht. Besonders für kleinere Betriebe können deshalb Ausnahmen gemacht werden“, so Rita Hagl-Kehl.
„Wir sind grundsätzlich natürlich sehr froh, wieder öffnen zu dürfen. Durch eine strikte Umsetzung der 10 m²-Regel ergeben sich allerdings in der Praxis insbesondere bei der Ausbildung unseres Nachwuchses neue Probleme“, berichtete Kathrin Zellner. So dürfe beispielsweise in Betrieben mit weniger als 30 m² grundsätzlich neben dem Kunden und dem Friseur keine weitere Person anwesend sein. „In kleineren Geschäften könnten wir so kein Praxiswissen mehr vermitteln, worunter die Ausbildung der Friseurinnen und Friseure von Morgen leidet“, gab Kathrin Zellner zu bedenken. Das hier nun Ausnahmen möglich sind, sei beruhigend, so die Friseurmeisterin weiter.
„Grundsätzlich gilt auch für Friseursalons die Vorgabe einer Mindestfläche von 10 m² pro Person. Wenn es aber zum Beispiel aufgrund einer geringen Größe des Salons nicht möglich ist, die Mindestfläche pro Person einzuhalten, muss durch die Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen – wie z.B. intensives Lüften und durchgängiges Tragen von medizinischen Gesichtsmasken bzw. höherwertiger Atemschutzmasken (FFP2) – ein gleichwertiger Schutz der Beschäftigten und Kunden hergestellt werden.
So können auch kleinere Betriebe wieder die Arbeit aufnehmen“, betonte die SPD-Abgeordnete. Dies sei aber kein Freifahrtsschein, so Hagl-Kehl weiter. „Eine Unterschreitung der Mindestfläche von 10 m² ist wirklich nur in Ausnahmesituationen zulässig, wie diese bei besonders kleinen Salons mit Auszubildenden gegeben ist. Betriebe, die hier ohne Begründung die maximale Personenzahl überschreiten, werden entsprechend sanktioniert“, gab Rita Hagl-Kehl abschließend noch zu bedenken.