München - pm (03.03.2021) „Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft. In der Corona-Pandemie sollte er deshalb finanziell entlastet werden“, fordert Landtagsabgeordneter Helmut Radlmeier (CSU). Er unterstützt darum das Vorhaben der CSU-Landtagsfraktion, die Möglichkeit des steuerlichen Verlustrücktrags erheblich zu verbessern. Im derzeit vom Bundesrat zu beschließenden dritten Corona-Steuerhilfegesetz ist eine Verdoppelung des steuerlichen Verlustrücktrags von fünf auf zehn Millionen vorgesehen.
Dabei soll aber der derzeit geltende Zeitraum von einem Jahr bestehen bleiben. Der CSU-Fraktion ist das zu wenig, sie will den Zeitraum ausweiten. Konkret fordert die CSU-Landtagsfraktion, den Zeitraum, in dem man aktuelle Verluste mit vor der Krise erzielten Gewinnen steuerlich verrechnen kann, von derzeit einem Jahr auf drei Jahre zu verlängern. „Damit könnten Verluste aus 2020 bis ins Jahr 2017 oder Verluste aus 2021 bis 2018 mit Gewinnen verrechnet werden“, erläutert Radlmeier. „Dies würde die finanzielle Lage für kleine und mittelständische Betriebe deutlich verbessern. Denn sie bekämen bereits gezahlte Steuern zurück. Gerade jetzt in der Corona-Pandemie braucht vor allem der Mittelstand genügend Liquidität“, so Radlmeier, Mitglied im Vorstand der Mittelstandsunion Landshut.
„Mit der Erweiterung des Verlustrücktrags könnten unsere Unternehmen ihre finanzielle Situation aus eigener Kraft verbessern, ohne das staatliche Förderung notwendig würde“, hält Radlmeier, gelernter Bankkaufmann, fest. . Bisher habe die SPD dies verhindert. Die CSU setze nun stark darauf, dass sich für die Erweiterung im Bundesrat eine Mehrheit findet.
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