Für die Landtags- und Bezirkswahl sowie den Volksentscheid am 15. September liegt vom 26. bis 30. August das Wählerverzeichnis aus; für die Bundestagswahl am 22. September liegt das Wählerverzeichnis vom 2. bis 6. September aus.
In den nächsten Tagen erhält jeder Stimmberechtigte eine Wahlbenachrichtigungskarte, mit der auch die Briefwahlunterlagen beantragt werden können.
Stimmberechtigte können somit die Richtigkeit oder Vollständigkeit ihrer im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Einsicht erhält man im Rathaus II, Luitpoldstraße 29, im Wahlamt der Stadt Landshut am Infoschalter.
Ins Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte erhalten für den ersten Wahltermin spätestens bis 25. August, für den zweiten Wahltermin bis spätestens 1. September automatisch eine Wahlbenachrichtigungskarte zugeschickt.
Mit diesen Benachrichtigungen, aber auch auf der Internetseite der Stadt Landshut, können die Briefwahlunterlagen oder ein Wahlschein angefordert werden.
Auch die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen im Wahlamt der Stadt Landshut, Luitpoldstraße 29, ist möglich. Bei Bedarf wird dort der Wahlvorgang in einer Wahlkabine vor Ort vollzogen und die Stimmzettel in verschlossenen Kuverts in die Wahlurne gegeben.
Mit Wahlschein kann am entsprechenden Wahltag in einem beliebigen Wahlraum im jeweiligen Wahlkreis persönlich gewählt werden.
Öffnungszeiten des Wahlamts sind montags bis dienstags von 7.30 bis 16 Uhr, mittwochs von 7.30 bis 18 Uhr und freitags von 7.30 bis 13 Uhr.