GEMEINSAME PRESSMITTEILUNG DER STAATSANWALTSCHAFT LANDSHUT UND DER POLIZEIPRÄSIDIUM NIEDERBAYERN. Die akribische Ermittlungsarbeit der Landshuter Kriminalpolizei wurde von Erfolg gekrönt. Der Diebstahl eines sechsstelligen Geldbetrages aus einer Bank im Landkreis Dingolfing-Landau ist geklärt. Eine 31-jährige Frau und ihr 32-jähriger Mann haben die Tat gestanden.
Bereits im Anfang Oktober 2011 musste ein Geldinstitut im Landkreis Dingolfing-Landau das Fehlen eines höheren sechsstelligen Geldbetrages feststellen. Den Beamten der Kriminalpolizeiinspektion Landshut, die unmittelbar darauf die Ermittlungen aufgenommen haben, ist es nunmehr nach mehr als einjähriger akribischer Ermittlungstätigkeit in enger Zusammenarbeit mit der Internen Revision des Instituts gelungen, eine 31-jährige ehemalige Bankangestellte und deren Ehemann der Tat zu überführen.
Da in der Anfangsphase die Ermittlungen in alle Richtungen geführt wurden war dies keine leichte Zeit für die unbescholtenen Kolleginnen und Kollegen in der Bank. Sie nahmen die kriminalpolizeilichen Maßnahmen mit Verständnis und Geduld hin und unterstützten diese. Am Mittwoch (12.12.2012) durchsuchten die Beamten der Kripo Landshut und die Staatsanwaltschaft Landshut schließlich zwei Objekte und konnten das entwendete Bargeld auffinden und sicherstellen. Das Paar hat mittlerweile ein umfassendes Geständnis abgelegt.
Nach dem derzeitigem Stand der Ermittlungen hatte sich die frühere Mitarbeiterin des Geldinstituts in der Zeit vor der Tat die zur Überwindung verschiedener Sicherungseinrichtungen notwendigen Schlüssel verschafft und schließlich an einem Wochenende zur Nachtzeit den Diebstahl des Geldes begangen. Zusammen mit ihrem Mann deponierte sie in der Folgezeit die Beute in verschiedenen Verstecken. Am vergangenen Mittwoch wurde am Arbeitsplatz des Ehemanns und in der gemeinsamen Wohnung der gesamte Geldbetrag sichergestellt.
Wie sich bei den weiteren Ermittlungen herausstellte, hatte die 31-Jährige außerdem vom Sparbuch eines Bankkunden mehrere Tausend Euro in die eigene Tasche transferiert. Nähere Details zum Tathergang können aus ermittlungstaktischen Gründen nicht veröffentlicht werden.
Die Frau wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landshut am Freitagnachmittag (14.12.2012) einem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht München vorgeführt, welcher über die Haftfrage entscheidet. Der 32-jährige Mann wurde nach Vernehmung auf freien Fuß gesetzt.