Landshut (12.03.2018) Den Beginn machte am Freitag, gegen 23.50 Uhr, ein 49-jähriger Autofahrer aus Landshut, den die Polizei auf der Staatstraße 2045 einer Verkehrskontrolle unterzog. Der Mann stand unter dem Einfluss alkoholischer Getränke und muss mit einer Anzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz sowie einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.
Im nächsten Fall ist es mit einem Fahrverbot sicherlich nicht getan, der 61-jährige Autofahrer aus Landshut muss mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen. Er wurde von Polizeibeamten am Samstag, um 18.30 Uhr, im Englmeierweg kontrolliert, nachdem Zeugen der Polizei einen ‚Schlangenlinienfahrer‘ gemeldet hatten. Der Autofahrer stand erheblich unter dem Einfluss alkoholischer Getränke, die Beamten stellten seinen Führerschein sicher und verbrachten ihn zur Blutentnahme in ein Krankenhaus.
Im Zuge einer Geschwindigkeitsmessung mittels Lasergerät überprüften Polizeibeamten am Sonntag, gegen 8.40 Uhr, in der Konrad-Adenauer-Straße einen 40-jährigen Autofahrer aus Obertraubling. Auch für ihn war die Fahrt am Kontrollort beendet, seinen Führerschein nahmen die Polizisten in amtliche Verwahrung.
Am Sonntag, gegen 14.45 Uhr, kontrollierten Polizeibeamte in der Seligenthaler Straße einen 28-jährigen Autofahrer aus Landshut. Der Mann wies drogentypische Auffälligkeiten auf, ein entsprechender Schnelltest verlief positiv. Die Unterbindung der Weiterfahrt und eine Blutentnahme im Krankenhaus waren die Folgen.