Neuburg an der Donau - pol (19.03.2021) Der seit Donnerstag, 18.03., von zuhause abgängige Herr Z. (51) kam am Freitag, 19.03.in den frühen Morgenstunden selbstständig von sich aus wieder nach Hause. Nach ärztlicher Untersuchung und Abklärung des näheren Sachverhaltes konnte er daheim verbleiben. Die Öffentlichkeitsfahndung wurde also widerrufen.