Landshut - pol (14.03.2023) Vom sogenannten „Jedermannsrecht“ machte am Montag, 13. März, gegen 13:30 Uhr eine 65-Jährige aus Landshut gebrauch, als sie eine Einbrecherin kurzerhand festhielt und die Polizei verständigte. Die Geschädigte stellte in ihrem Schrebergarten am Isarweg eine 28-Jährige fest und erkannte zugleich eine zerbrochene Scheibe bei ihrer Gartenhütte.
Auch der Türgriff war abgerissen. Ohne lange zu zögern hielt die Geschädigte die 28-Jährige fest, bis die Polizei eintraf. Es stellte sich heraus, dass die 28-Jährige zusammen mit einer weiteren Person in der Hütte geschlafen hatte, da sie ohne festen Wohnsitz sind. Die Suche nach der zweiten Person war kurze Zeit später erfolgreich. Es handelte sich um einen 30-Jährigen Syrer.
Auch ein Fahrraddiebstahl konnte geklärt werden. Die Überprüfung des Fahrrades, dass die 28-Jährige mitführte ergab, dass es am 27. Februar aus einem Fahrradkeller im Tannenweg entwendet wurde. Beide erwartet jetzt eine Anzeige.
Das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 StPO gestattet es jedermann, eine Person unter bestimmten Voraussetzungen festzunehmen.