Landshut 13.02.2018) Jeder vierte Arbeitnehmer muss seine Arbeitstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen aufgeben. Für einen Zeitraum von sechs Wochen ist zunächst eine Entgeltzahlung über den Arbeitgeber möglich. Danach kann für maximal 78 Wochen Krankengeld über die Krankenversicherung bezogen werden. Jedoch sollte bei derartigen Erkrankungen stets frühzeitig geprüft werden, ob nicht eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit vorliegt. Am Dienstag, 20. Februar, erläutert der Fachanwalt für Arbeits- & Sozialrecht, Dr. Alexander Bourzutschky, welche versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen müssen.
Voraussetzungen, um eine Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsrente erhalten zu können und welche Rentenarten möglich sind. Dabei werden anhand von Beispielsfällen verschiedene Voraussetzungen dargestellt und erklärt, wie sich ein zusätzliches Einkommen oder Arbeitslosigkeit auf die Höhe der Rente auswirken können.
Abschließend werden mögliche Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Rentenversicherung aufgezeigt.
Die Veranstaltung findet um 19 Uhr in der VHS Vilsbiburg, Stadtplatz 30 statt. Um Anmeldung wird unter 08741 2503 gebeten.