Landshut (24.06.2018) Bei diesem Gesprächskreis referiert Christian Steer, M. Jur. (Oxford), über die Tätigkeit eines Notars. Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer müssen in vielen Angelegenheiten einen Notar in Anspruch nehmen: Nicht nur bei Grundstücksangelegenheiten, auch bei einfachen Erklärungen kann eine notarielle Beglaubigung von Nöten sein. Bei seinem Vortrag wird der Landshuter Notar Steer vor allem auf die Bedürfnisse der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer eingehen.
Unter anderem werden die Schwerpunkte auf Betreuungsgerichtliche Genehmigungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sowie der Beurkundungspflicht liegen.
Der nächste offene Gesprächskreis findet am Donnerstag, den 05. Juli 2018 um 18.00 Uhr in den Räumen der Kanzlei Floegel (Neustadt 453/454, II. Stock) in Landshut statt. Auch hierzu sind alle ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer eingeladen.