Landshut - pm (06.022019) „Die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Landshut und dem Seniorenbeirat ist sehr gut. Die Landshuter Praxis wäre als Blaupause für das im Koalitionsvertrag von CSU und FW angekündigte Seniorenmitwirkungsgesetz durchaus geeignet“, erklärte Franz Wölfl (i.B.2.v.li.), der Vorsitzende des Seniorenbeirats der Stadt Landshut.
Anlass war ein Gespräch des Vorstands der LandesSeniorenVertretung (Foto) mit der Bayerischen Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales. Der Seniorenbeirat der Stadt Landshut kann Anträge an die Stadt richten, kann diese Anträge in den zuständigen Ausschüssen in der Regel auch begründen, ist beratendes Mitglied im Sozialausschuss, hat ein Büro im Rathaus I, wird sehr kompetent von einer Mitarbeiterin der Stadt unterstützt und der Stadtrat stellt dem Seniorenbeirat alljährlich auch ein angemessenes finanzielles Budget zur Verfügung. Das alles sind Gegebenheiten, die nicht selbstverständlich seien, und nicht in allen
bayerischen Kommunen zur Verfügung gestellt würden.
In vielen bayerischen Kommunen gibt es noch keinen Seniorenbeirat. Dass künftig möglichst in allen bayerischen Gemeinden Seniorenbeiräte gebildet und für alle Seniorenbeiräte gleiche Mindeststandards für die Mitwirkung gelten, ist das Ziel eines bayerischen Seniorenmitwirkungsgesetzes.
In dem Gespräch mit dem Vorstand der bayerischen LandesSeniorenVertretung wies die Bayerische Familienministerin darauf hin, dass ein Gesetzentwurf noch nicht vorliege; mit der Erarbeitung eines Entwurfs könne aber 2019/2020 gerechnet werden.
Die LandesSeniorenVertretung Bayern hat im vergangenen Jahr einen eigenen Entwurf für ein bayerisches Seniorenmitwirkungsgesetz erarbeitet und in die politische Diskussion eingebracht. Dazu Franz Wölfl, der auch Vorsitzender des Bayerischen LandesSeniorenVertretung ist, abschließend: „Ich hoffe sehr, dass möglichst viele Eckpunkte aus unserem Entwurf Eingang in den Entwurf der Bayerischen Staatsregierung finden. Insoweit rechne ich fest mit der Unterstützung aller Landshuter Landtagsabgeordneten.“