Landshut - pm (30.03.2020) Der VdK Landshut weist darauf hin, dass die Geschäftsstelle weiterhin täglich von 8. bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr besetzt und somit für alle über Telefon, E-Mail und Fax erreichbar ist.
So erledigt der VdK in dieser nicht einfachen Zeit Anliegen, Anfragen und Anträge jederzeit schriftlich, telefonisch oder per E-Mail und klärt brisante rechtliche Anfragen ab, bearbeiten und erledigen weiteres auch mit den Behörden.
Damit die Anliegen schnell und zuverlässig bearbeitet werden können, bittet der VdK bezüglich einer Beratung/Antragstellung/Widerspruches/Klage auf dem Rechtsgebiet: Rente/Schwerbehinderung/Pflege/ALG-I/ALG-II/Grundsicherung, schon jetzt rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren.
Sofern in der nächsten Zeit Anträge zwecks einer Erwerbsminderungsrente oder Altersrente oder der Antrag auf Schwerbehinderung gestellt werden soll, wird gebeten in der Geschäftsstelle anzufragen. Der VdK füllt mit Ihnen die Anträge (Rente, Pflege, Schwerbehinderung, usw.) über Telefon aus und stellt formlos bei den Behörden die notwendigen Anträge, sodass keine Fristen versäumt werden und legt, wenn notwendig auch Widersprüche ein und bereitet auch Klagen vor.
Der VdK sendet auch die erforderlichen Vordrucke sowie Unterlagen zum Unterschreiben nach Hause zu. Diese können dann zurückgesandt werden oder direkt im VdK-Briefkasten eingeworfen werden.
Der vereinbarte Termin findet dann telefonisch oder persönlich je nach aktueller Lage (Corona) statt.
Erreichbarkeit des VdK Landshut:
Tel.: 0817 923330
FAX.: 0871 9233380
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Weitere Infos auf www.vdk.de/kv-landshut