Sozialpädagogin Anda-Marina Lupusor und Anerkennungsberater Robert Grünfeld (bfz) freuen sich über den erfolgreichen Berufsstart. - Foto: bfz Landshut
Landshut – pm (08.09.2020) Anda-Marina Lupusor lebt mit ihrer Familie seit vier Jahren in Landshut. Sie hat ein Bachelor Abschluss in Sozialpädagogie in Rumänien erworben und wollte in diesem Beruf auch in Deutschland arbeiten. Der Sprung auf den Arbeitsmarkt ist ihr gelungen. Auf ihrem Erfolgsweg begleitet hat sie die Anerkennungsberatung bei den Beruflichen Fortbildungszentren (bfz) in Landshut.
„Wir lernen die Menschen mit all ihren Erfahrungen und Kenntnissen kennen und schauen uns dann gemeinsam mit den Ratsuchenden an, ob die Anerkennung ihres Berufs in Deutschland möglich ist“, erläutert Robert Grünfeld. Er ist Anerkennungsberater am bfz Landshut und hat Frau Anda Lupusor bei ihrer beruflichen Integration unterstützt. Bei den Treffen wird geprüft, ob die Ausbildung oder das Studium aus dem Ausland in Deutschland anerkannt wird. Die Berater helfen außerdem bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten, begleiten die Geflüchteten durch den Behördendschungel oder empfehlen notwendige Qualifizierungen.
„Dieses Rundum-Angebot ist wichtig, da viele verschiedene Stellen am Anerkennungsprozess beteiligt sind. Interessierte müssen zwar für die Prüfung zunächst Geld in die Hand nehmen. Unser Beratungsangebot ist dafür kostenfrei. Ein weiterer Vorteil: Die Chancen steigen, einen positiven amtlichen Bescheid zu erhalten“, erklärt Robert Grünfeld. Zusammen mit einer Kollegin hat er seit Einführung des Angebots im Jahr 2016 etwa 1.200 Personen in Landshut beraten.
Nach erfolgreicher Beratung hat Frau Lupusor ihre Unterlagen an die zuständige Stelle, Zentrum Bayern Familie und Soziales, nach Würzburg abgeschickt. Nach Überprüfung der Unterlagen erhielt sie einen Bescheid, dass ihr die Befugnis zum Führen der Berufsbezeichnung erteilt werden kann. Wie bei den meisten Sozialpädagog*innen mit ausländischem Abschluss, wurde Frau Lupusor, zwecks voller Gleichwertigkeitsstellung Ausgleichsmaßnahmen zu den bedeutsamen deutschen Rechtsgebieten und Kenntnisse für die Verwaltung empfohlen. Aufgrund der Qualifizierungsberatung, die sie ebenfalls im bfz Landshut erhielt, konnte sie innerhalb von acht Monaten die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich abschließen und die Gleichwertigkeit zur staatlich anerkannten Sozialpädagogin erreichen.
Seit etwa zwei Jahren arbeitet Frau Lupusor beim Caritasverband der Erzdiözese München und Freising in den Bereichen betreutes Wohnen und psychologischer Dienst für Ausländer. Ab September dieses Jahres beginnt sie eine Fortbildung zur Kulturbotschafterin.
Eine Anerkennung ist nicht für jede Tätigkeit gleichermaßen wichtig. Manche Beschäftigungen, wie Arzt, Lehrer oder Rechtsanwalt dürfen von Personen mit ausländischem Abschluss nur dann ausgeübt werden, wenn die vollständige Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf amtlich festgestellt wurde. Bei der überwiegenden Mehrheit der Jobs ist dies nicht zwingend nötig. „Trotzdem profitieren Personen auch in diesen sogenannten nicht-reglementierten Berufen von einer Anerkennung: Sie sind insgesamt häufiger, länger sowie in höheren Positionen und ihren Qualifikationen entsprechender beschäftigt. Auch finanziell macht sich das Verfahren bezahlt: Das monatliche Brutto-Einkommen ist nach erfolgreichem Antrag um durchschnittlich 1.000 Euro höher – ein Anstieg um rund 40 Prozent. Arbeitgeber profitieren von der Anerkennung, indem sie eine wertvolle Hilfe bei der Einschätzung von Abschlüssen ausländischer Bewerberinnen und Bewerber erhalten“, erklärt Kristin Hecker von der bfz Bildungsforschung. Sie koordiniert und unterstützt die bfz-Beratungen an fünf Standorten in Bayern. Gefördert werden die Stellen und die Koordination vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.