Landshut - pm (04.11.2022) Die Amtszeit der aktuellen Mitglieder der Delegiertenversammlung und somit auch der Mitglieder des Behindertenbeirats der Stadt Landshut endet satzungsgemäß Anfang 2023. Der Stadtrat der Stadt Landshut muss daher bis Ende des Jahres neue Mitglieder für die Delegiertenversammlung berufen. Die Delegierten üben das Amt dann erneut für drei Jahre aus. Für die Delegiertenversammlung können sich ab sofort mindestens 20 Personen aus der Bevölkerung bewerben.
Die Mitglieder der Delegiertenversammlung wählen in der ersten Sitzung, die für das erste Quartal 2023 geplant wird, aus ihrer Mitte die Mitglieder des Behindertenbeirats. Der Behindertenbeirat ist dann drei Jahre im Amt. Sowohl die Tätigkeit in der Delegiertenversammlung als auch im Behindertenbeirat ist ehrenamtlich.
Der Behindertenbeirat hat laut Satzung die Aufgabe, „die Interessen der Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohter Mitbürger und Mitbürgerinnen zu vertreten und unterstützt sie zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben ab sofort die Möglichkeit, sich für die Mitwirkung in der Delegiertenversammlung zu bewerben. Sie müssen Bürger der Stadt Landshut und zur Übernahme eines Ehrenamtes berechtigt sein. Eine weitere Voraussetzung ist, dass entweder ein Grad der Behinderung von 50 bis 100 belegt werden kann oder eine entsprechende Gleichstellung besteht. Es können sich auch gesetzliche Vertreter von Menschen mit Behinderung melden.
Interessenten werden gebeten, sich möglichst beim Sozialamt der Stadt Landshut, Luitpoldstraße 29 a, 2. Stock, Zimmer 208, zu melden. Dabei sind der Personalausweis und der Schwerbehindertenausweis beziehungsweise der Gleichstellungsbescheid mitzubringen. Bei gesetzlichen Vertretern ist zusätzlich ein gültiger Betreuerausweis vorzulegen. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge der Meldung.