Aiwanger kümmert sich um Millionärserben

Worum es geht: bisher sind Unternehmenserben weitestgehend von der Erbschaftssteuer befreit. Führen sie den Betrieb sieben Jahre nach Übernahme fort, muss keine Erbschaft- oder Schenkungssteuer bezahlt, bei fünf Jahren muss lediglich 15 Prozent des Wertes versteuert werden. Dies ist nicht verfassungsgerecht, weil es eine unverhältnismässig grosse Bevorteilung von Betriebsvermögen darstellt; deshalb soll jetzt ab 20 Mio. Euro Unternehmenswert die Steuerpflicht greifen. Dann wird individuell geprüft, ob der Erbe in der Lage ist, die Steuerlast zu schultern. Bis zur Hälfte des Privatvermögens soll zur Steuerzahlung herangezogen werden. Wie gesagt: ab 20 Mio! Unverständlich, dass sich Aiwanger so für Multimillionäre in die Bresche wirft; zudem trifft dies genau die Fälle, für die in der bayrischen Verfassung die Erbschaftssteuer gefordert wird: "Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern." - Gez. Frank Steinberger