Verbraucherinformationsgesetz

Liebe Frau Zmitrowicz, hier können Sie diesen Paragraphen nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/vig/__2.html Für mich fallen Hygienemängel in Schlachthöfen eindeutig darunter. Jede/r kann sich bei der zuständigen Behörde (Lebensmittelaufsicht) danach erkundigen. - Viele Grüße, Rosi Steinberger