Landshut - pm (10.07.2021) Lesebrief Zum LZ-Artikel v. 05.07.2021 - "Umbau - nur eine Gegenstimme". Ich bin froh, dass der Bausenat dem Einbau eines Obergeschosses in der alten Schlachthofhalle zugestimmt hat. Mir ist natürlich bewusst, dass die Maßnahme der Denkmaleigenschaft der Halle nicht ganz gerecht wird. Aber es ist auch so, dass das Denkmal durch diesen Einbau nicht zertört wird.
Ein Rückbau wäre wohl jederzeit möglich. Aber was mindestens genauso wichtig ist. Das Gebäude kann wirtschaftlich tragbar genutzt werden.
Das alte Schlachthofgelände leidet seit Beginn der neuen Nutzung an Attraktivität und urbanem Leben. Der Außenbereich ist fantasielos gestaltet. Die Teerfläche ohne jede Gestaltung wirkt öde. Besonders um die Tiefgaragenabfahrt breiten sich Unrat, Scherben u.dergleichen vermehrt aus. Deshalb sollte der Eigentümer, die meines Wissens ursprünglich geplante Verbesserung und Auflockerung des zum Areal der Halle gehörenden Grundes unbedingt auch in Angriff nehmen. Nicht nur, aber besonders die Tiefgaragenabfahrt (im hinteren Bereich seit über 10 Jahren mit Bauzaun) bräuchte besondere Beachtung.
Die Begrünung der Fassade der Abfahrt (siehe Foto oben) würde gut passen. Auch eine Begrünung des TG-Daches wäre sehr vorteilhaft. Dies würde auch das Denkmal, um dessen Erhaltung es ja insbesonders geht, entsprechend aufwerten. Zudem macht die "Budenarchitektur" an der Stethaimerstraße, die Gesamtsituation nicht unbedingt schöner.
Wir Nachbarn rund um das alte Schlachthofgelände würden uns sehr freuen, wenn das ganze Gelände attraktiver und ansprechender gestaltet wäre. Sonst kommen wir an dieser Ecke des Nikola-(Konrad)-Viertels aus dem Image eines Glasscherbenviertels nie ganz raus. - Wie heißt es im Grundgesetz Art. 14 Abs. 2: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Willi Forster
Sprecher AG1
Soziale Stadt Nikola