Landshut (27.05.2018) Die Fernsehübertragungen der vom 14. Juni bis 15. Juli stattfindenden Fußball-Weltmeisterschaft sind zum Teil erst nach 22 Uhr (Beginn der Nachtruhe) beendet. Sollen diese im öffentlichen Bereich stattfinden (Public Viewing), müssen Regelungen für die Zeiten nach 22 Uhr getroffen werden. Hierzu hat die Bundesregierung auch zur diesjährigen Fußball-WM eine Verordnung erlassen, die die rechtlichen Rahmenbedingungen liefert.
Unter diesen Bedingungen kann die Stadt Landshut Ausnahmen zum Lärmschutz zulassen. Diese ermöglichen unter anderem Public Viewing-Veranstaltungen nach 22 Uhr.
Die Stadt Landshut bittet darum, "Public Viewing"-Veranstaltungen zur Fußball-WM in Form einer schriftlichen Anzeige mitzuteilen.
Trotz der erweiterten rechtlichen Möglichkeiten, ist in jedem Einzelfall eine Abwägung zwischen dem Schutz der Nachtruhe der Nachbarschaft und dem öffentlichen Interesse an den Übertragungen vorzunehmen.
Aus diesem Grund bittet die Stadt Landshut darum, alle geplanten Übertragungen in Form einer schriftlichen Anzeige mitzuteilen. Einen entsprechenden Vordruck gibt es nachfolgend zum Download. Die Anzeige ist bis zum Beginn der WM an das Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt zu richten und entweder per E-Mail an Opens window for sending emailumweltschutz(at)landshut.de oder per Telefax an 881786 zu übermitteln.
Im Übrigen ergeht der Hinweis: Soll die Übertragung in einem Gaststättenfreibetrieb stattfinden, ist das Fernsehgerät innerhalb der konzessionierten Freibewirtungsfläche der Gaststätte aufzustellen. Das zusätzliche Aufstellen von Tischen und Stühlen und eine damit verbundene Erweiterung der Freibewirtungsfläche sind nicht erlaubt.