BFV-Vizepräsident Robert Schraudner
Bayern - pm (15.03.2022) Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, bei ihren Corona-Maßnahmen von der befristeten Übergangsregelung Gebrauch zu machen und die bestehenden Regelungen weitestgehend bis 2. April aufrechtzuerhalten. Das heißt, dass neben der Maskenpflicht auch alle aktuellen 2G/3G-Zugangsbeschränkungen bis dahin weiter Bestand haben werden. Es bleibt also bei 3G (Genesen, Geimpft und Getestet) für Spieler*innen, Schiedsrichter*innen und Trainer*innen und bei 2G für alle Zuschauer*innen.
Bestehen bleibt auch die FFP2-Maskenpflicht für alle Zuschauer - auch im Freien. Lediglich die Kapazitätsbeschränkung von derzeit 75% der maximalen Auslastung und die absolute Zuschauer-Obergrenze (25.000 Zuschauer) werden ab dem 20. März aufgehoben.
"Um es ganz klar zu sagen: Es ist mit normalem Menschverstand nicht mehr nachvollziehbar, dass der Irrsinn mit der 2G-Regelung für die Zuschauer im Amateurfußball in die Verlängerung geht. Es ist und bleibt nicht zu erklären, dass die Menschen in der Gastro im Innenbereich unter 3G-Bedingungen zusammenkommen können, nicht aber im Freien am Amateurfußballplatz, der bekanntlich noch dazu sehr weitläufig ist. Natürlich ist es gut, dass der Spielbetrieb unter 3G-Bedingungen fortgeführt werden kann. Aber das alleine reicht nicht und lässt alle Vereine und Amateurfußballer*innen sprachlos zurück. Natürlich steht weiterhin der Gesundheitsschutz immer an erster Stelle. Die getroffenen widersprüchlichen und nun erneut verlängerten Regelungen sind aber realitätsfern und für niemandem nachvollziehbar", erklärt BFV-Vizepräsident Robert Schraudner, der die Corona-Taskforce des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) leitet.