Landkreis Landshut - pm (21.01.2023) Auch im Jahr 2023 stellt der Freistaat Bayern Haushaltsmittel zur Förderung der Sportvereine in den 35 Gemeinden des Landkreises Landshut zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt nach den Sportförderrichtlinien vom 1. Januar. Also Vereine, die aktive Jugendarbeit leisten, steuerrechtlich als gemeinnützig gelten.
Als Bagatellgrenze werden mindestens 500 Mitgliedereinheiten festgesetzt.
Alle vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie zugelassenen Vollzugserleichterungen wurden aufgehoben. Es gilt wieder das Regelverfahren. Die Bayerische Staatsregierung hat aber für das Jahr 2023 erneut eine Verdoppelung in Aussicht gestellt (Energie-Härtefallhilfe für den Sport).
Antragsberechtigt sind rechtsfähige und gemeinnützige Vereine mit Sitz in Bayern, die aktive Jugendarbeit leisten, deren Satzung als Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart enthält und der geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse aufweist. Außerdem muss das tatsächliche Beitragsaufkommen des Vereins mindestens so hoch wie das Soll-Aufkommen sein. Der Verein muss Mitglied in einer vom Staatsministerium anerkannten Dachorganisation (BLSV, BVS Bayern, BSSB und OSB) des bayerischen Sports sein (SportFöR Nr. 4.1).
Neu ist, dass Mitglieder mit Behinderung, die der Verein zum Ende des dem Förderjahr vorangehenden Jahres bei einer für Belange des Behinderten- oder Rehabilitationssport anerkannten Dachorganisation oder bei einem Verband oder einer Anschlussorganisation mit gleicher Zweckrichtung gemeldet hat, zehnfach gewichtet werden.
Mit der Neufassung der Sportförderrichtlinien müssen Trainer- und Übungsleiterlizenzen nicht mehr im Original vorgelegt werden, da mittlerweile viele Lizenzen digital ausgestellt werden. Für Vereine mit Sitz im Landkreis Landshut ist das Landratsamt Landshut zuständig.
Wichtig: Für die Vereinspauschale 2023 steht erstmals ein zentral entwickelter Online-Antrag zur Verfügung. Hierzu ist die Anmeldung mittels BayernID erforderlich. Zur Authentifizierung kann z. B. die eID-Funktion des Personalausweises oder ein ELSTER-Unternehmenskonto genutzt werden. Auf der Homepage des Landratsamtes steht alternativ ein pdf-Antrag zur Verfügung, der wie in den letzten Jahren auf dem Postweg oder durch persönliche Übergabe eingereicht werden kann.
Unter www.landkreis-landshut.de / Bürgerservice / Formulare & Merkblätter / Buchstabe V finden Sie die zur Vereinspauschale bereitgestellten Dateien. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Beantragung der Vereinspauschale 2023!
Die Antragsunterlagen (Antrag, Lizenzen und Erklärungen zur Einreichung von Lizenzen) müssen dem Landratsamt Landshut bis spätestens 1. März 2023 vollständig vorliegen (gesetzliche Ausschlussfrist). Verspätete bzw. unvollständige Anträge können bei der Mittelvergabe nicht berücksichtigt werden. Auskünfte erteilt Susanne Kölbl beim Landratsamt Landshut (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).